Parlamentswahlen Rumänien – Parteien, Kandidaten, Analyse

Am 9. Dezember finden in Rumänien Parlamentswahlen statt. Es ist der siebte Wahlgang nach dem Systembruch vom Dezember 1989. 2012 war ein ganz besonderes Jahr für Rumänien. Im Januar 2012 erwachte der rumänische Souverän und demonstrierte gegen die sozialen Kürzungen im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich. Zwischen 2010 und 2011 kürzte die Regierung Boc die Gehälter im öffentlichen Dienst um 40%, sowie die Renten um 20%. Das Kantinenessen für Schulen und Waisenheime, sowie die Gratismedikamente für Krebskranke wurden ebenfalls ersatzlos gestrichen. Der monatliche Durschnittsverdienst beträgt in Rumänien cca. 540,– €, die Mindestrente beträgt cca. 170,– €. Mehr als die Hälfte der rumänischen Bevölkerung lebt unterhalb der europäischen Armutsgrenze. Massenauswanderung und armutsbegleitende Kriminalität bilden die täglichen Erscheinungen dieses Phänomens.

Soziale Verbände und Gewerkschaften protestierten vehement gegen diese Massnahmen. In Folge der Massendemonstrationen trat die Regierung Boc zurück und der ebenfalls glücklose Übergangsministerpräsident Ungureanu übernahm die Regierungsgeschäfte. Währenddessen beschleunigte sich der Zerfallsprozeß der Regierungspartei Demokratisch-Liberale Partei PDL und am 27. April wurde die Regierung Ungureanu durch einen parlamentarischen Misstrauensvotum gestürzt.

Im Parlament entstand eine neue breite Mehrheit, welche Sozialdemokraten, Liberale, Konservative, Progressisten und die Parlamentsfraktion der nationalen Minderheiten umfasste. Die im Januar 2011 gegründete Wahl- und Allparteienbündnis Sozial Liberale Union USL übernahm am 7. Mai die Regierungsgeschäfte. Der Sozialdemokrat Victor Ponta steht an der Spitze eines sozial-liberalen Kabinetts. Doch die Regierungsarbeit wurde ständig vom autoritären Staatspräsidenten Basescu gestört und behindert. Zwischen dem 3. und 7. Juli entmachtete die neue Regierungsmehrheit die Präsidenten beider Parlamentskammer und wählte an der Spitze des Senats den PNL-Vorsitzenden Crin Antonescu und an der Spitze der Abgeordnentenkammer den PSD-Parlamentarier Valeriu Zgonea. In der gleichen Zeit wurde der in Rumänien äußerst unbeliebte autoritäre Staatspräsident Basescu wegen mehrfacher Verfassungsdurchbrechung aus seinem Amt suspendiert. In den Umfragen geniesst Basescu eine Sympathie von weniger als 10%.

Auf Druck der EU- Kommission und des US-Botschafters in Rumänien Mark Gittenstein wurde im Referendumsgesetzt die 50% – Mindestbeteiligungsklausel eingesetzt. An der Abstimmung vom 29. Juli nahmen 46,26% aller Wahlberechtigen teil. 87,52% stimmten für die Amtsenthebung. Im August verkündete das rumänische Verfassungsgericht die Abstimmung wegen der fehlenden Wahlbeteiligung für ungültig. Aus diesem Referendum ist der amtierende Mieter im Präsidentenpalast Cotroceni geschwächt hervorgegangen. Ein weiterer Aspekt stellt die negative politische Legitimation des Staatspräsidenten. Unterdessen gibt es immer Stimmen für eine umfassende Verfassungsänderung in Richtung einer parlamentarischen Demokratie, wo die aktive Rolle des Staatspräsidenten zurückgefahren wird. Als Alternative stünde auch die Rückkehr zur parlamentarischen Monarchie. Diese Variante wird vom rechtsbürgerlichen Lager favorisiert.

Die Parlamentswahlen spiegeln die politische Wechselstimmung der rumänischen Wählerschaft wieder. An der Wahl nehmen zwei Wahlbündnisse, zehn politische Parteien, 13 parteilose Kandidaten sowie 18 politische Vertretungen der nationalen Minderheit (andere als die Ungarische Minderheit) teil.

Die Wahlliste der regierende Sozial Liberale Union USL umfasst mittlerweile das gesamte politische Spektrum. 230 Sozialdemokraten (PSD), 174 Liberale (PNL) 30 Sozialkonservative (PC),18 Progressive (UNPR), zwei Grüne (PV, ME-DA) und weitere zwei Christdemokraten (PNTCD-A, PNG-CD) kandidieren auf Listen der USL. Die Allparteienallianz USL wird von 68% der Wähler bevorzugt. Dem zukünftigen Parlament werden 389 Abgeordnete und Senatoren der USL angehören.

Die oppositionelle Allianz Gerechtes Rumänien ARD umfasst 394 Kandidaten der Demokratisch-Liberalen Partei PDL, 26 Kandidaten der Christdemokratischen Nationalen Bauernpartei PNTCD und 32 Kandidaten der außerparlamentarischen christdemokratischen Bürgerkraftpartei FC. Die Neue Republik NR Partei geführt von Mihail Neamtu gehört formell der ARD nicht an. Da die NR nicht als politische Partei rechtsgültig zugelassen worden ist, ist die rechtskonservative Partei eine Listenverbindung mit der PNTCD eingegangen. Für die Neue Republik Partei kandidieren zwölf Kandidaten auf Listen der PNTCD. Umfragen zufolge erreicht die ARD Werte zwischen 13% und 16%. Im neuen Parlament wird die ARD von 76 Parlamentariern vertreten sein.

Die Demokratische Union der Ungarn in Rumänien UDMR wird erneut dem neuen Parlament angehören. Die politische Vertretung der ungarischen Minderheit wird konstante 6% einfahren. In der neuen Legislative wird die UDMR von 31 Parlamentariern vertreten.

Die rechtspopulistische Volkspartei Dan Diaconescu PP-DD wird sicher dem zukünftigen Parlament angehören. Gegenwärtig erreicht die PP-DD eine Zustimmung von 14%. Im neuen Parlament wird die PPDD von 73 Parlamentariern vertreten sein.

Unterhalb der 5%-Hürde befinden sich andere Parteien wie die national-chauvinistische Groß-Rumänien Partei PRM und die Ökologische Partei Rumäniens PER. Außerparlamentarische Gruppiereungen wie die Volkspartei PP, die Ungarische Volkspartei EMN-PPMT, die Sozialdemokratische Arbeiterpartei PSDM, die Sozialistische Allianzpartei – Kommunisten PAS, die Volkspartei für Soziale Sicherheit PPPS und die Christdemokratischen Nationale Partei PNDC haben ebenfalls gültige Wahlvorschläge eingereicht und sind zur Parlamentswahl zugelassen worden.

Als parteiloser Kandidat rechnet sich der bekannte Insolvenzanwalt Piperea guten Chancen dem neuen Parlament anzugehören. Piperea hat eine Reihe von Prozessen gegenüber österreichischen Banken in Rumänien gewonnen. Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung waren die sehr hohen Hypothekenzinsen.

22 Jahren nach dem Sturz des kommunistischen Diktators Nicolae Ceausescu hat sich in Rumänien ein neobyzantinisches politisches System etabliert. Das politische Leben ist dominiert von der personalisierten, lagerübergreifenden Konfrontation zwischen dem Staatspräsidenten und dem amtierenden Ministerpräsidenten. Die gegenwärtige Verfassung produziert laufend politische Konflikte. Die anvisierte Verfassungsreform soll die permanenten Verfassungskonflikte eindämmen. Aus rechtsbürgerlicher Sicht wäre die Rückkehr zur parlamentarischen Monarchie eine optimale Lösung für Rumänien.

Die rumänischen Parlamentswahlen werden auch in der Bundesrepublik eine wahlpolitische Wirkung hinterlassen. Seit den Parlamentswahlen 2004 haben die Auslandsrumänen Basescu und seine PDL gewählt. Doch die Stimmung hat sich inzwischen gedreht. In der Bundesrepublik leben 400.000 Deutsch-Rumänen, welche beide Pässe innehaben und parteipolitisch sich stark am rumänischen Wahltrend orientieren. Sollte die USL auch in der rumänischen Diaspora einen Wahlerfolg erzielen, würde sich dieser Trend auch im Bundestagswahljahr 2013 fortsetzen.

Rumänische Parlamentswahlen vom 09. Dezember 2012 – Linkssammlung Partein, Medien, Blogs

Linkssammlung Parteien:

http://www.psd.ro/noulpsd/ (Sozialdemokratische Partei PSD)

http://www.pnl.ro (National Liberale Partei PNL)

http://www.pdl.org.ro/ (Demokratisch-Liberale Partei PDL)

http://www.partidulconservator.ro/ (Konservative Partei PC)

http://www.unpr.eu/ (Nationale Union für den Fortschritt Rumäniens UNPR)

http://www.partidulverde.ro/ (Grüne Partei PV)

http://www.miscareaverzilor.eu/ (Grüne Bewegung – Demokratische Agrarier MV-DA)

http://www.pntcd.eu/ (Authentische Christdemokratische Bauernpartei PNTCD-A)

http://www.per.ro/ (Ökologische Partei Rumäniens PER)

http://www.png.ro/ (Christdemokratische Partei der Neuen Generations PNG-CD)

http://partidulromaniamare.ro/ (Groß-Rumänien Partei PRM)

http://www.udmr.ro/ (Demokratische Union der Ungarn in Rumänien UDMR)

http://www.pntcd.ro/ (Christdemokratische Nationale Bauernpartei PNTCD)

http://www.nouarepublica.ro/ (Neue Republik Partei PNR)

http://www.prodemo.ro/ (ProDemo Partei)

http://partidul.poporului.ro/ (Volkspartei Dan Diaconescu PP-DD)

http://www.pasro.ro/ (Partei der Sozialistische Allianz – Kommunisten PAS)

http://www.fdgr.ro/de/index.php (Demokratisches Forum der Deutschen in Rumänien FDGR)

http://www.polgariszovetseg.ro/ (Ungarische Bürgerpartei-Ungarische Völkspartei PCM-PPMT)

http://uslonline.ro/ (Sozial Liberale Union USL)

http://www.aliantaromaniadreapta.eu/ (Allianz Gerechtes Rumänien ARD)

Nachfolgend die Links wichtiger TV-Stationen welche ausführlich über den Wahlkampf berichten werden:

Werbefinanzierte private TV-Sender:

„Antena3.ro“ http://www.antena3.ro/

„Realitatea TV“ http://webtv.realitatea.net/live?international=1

„Romania TV“ http://www.rtv.net/live

„B1TV“ http://www.b1.ro/live.php

Staatliches Fernsehen:

„TVR Plus“ http://www.tvrplus.ro/live-tvr-1

„TVR“ http://www.tvr.ro/

„TVR International“ http://www.tvrplus.ro/live-tvr-international-3

Die Printpresse spielt kaum noch eine Rolle. Heutzutage informiert man sich über privat-geführte Blogs und Nachrichtenportale:

http://www.gandul.info/ (Gandul, Onlineportal des früheren gleichnamigen Printemdiums, parteiunabhängig)

http://pesurse.ro (PeSurse.ro, die erste und beste Informationsquelle rumänischer Politik, Pflichtlektüre!)

http://www.machiavelli.ro/ (Machiavelli, Blogportal)

http://yellowgondolin.wordpress.com (Yellow Gondolin, PNL-nahes Blog)

http://sociollogica.blogspot.ro/ Sociollogica (Umfragen und Analysen, einer der wenigen parteiunabhängigen Blogs)

http://voxpublica.realitatea.net/ Vox Publica (Blogportal des TV-Senders Realitatea TV)

http://lilick-auftakt.blogspot.de/ Lilick Auftakt (PNL-nahes Blog)

http://radu-tudor.ro/ Radu Tudor (TV-Moderator und Militärkorrespondent)

http://turambarr.blogspot.de/ (Blog des Soziologen Mirel Palada)

http://riddickro.blogspot.de/ (Euroskeptisches Blog, zwischen 2008 und 2010 PDL nah, gegenwärtig unabhängig)

http://inliniedreapta.net/ (Die neurechte und eurokritische Intelligenz)

http://www.contributors.ro/ (Die neurechte und PDL-nahe Intelligenz)

http://www.ziuanews.ro/ (Onlineplatform des früheren Printemediums ZIUA)

http://www.blogary.ro/ (PDL-nahes Blog)

http://copaculdinpadure.wordpress.com/ (Blog aus dem Umfeld der Neuen Republik Partei PNR)

http://www.corectnews.com/politics (Blog des Journalisten und PNL-Politikers Sorin Rosca Stanescu)

http://www.cotidianul.ro/ (Onlineplatform des früheren Printmediums Cotidianul)

http://curentul.ro/2012/ (Onlineplatform des früheren Printmediums Curentul)

http://www.hotnews.ro/ (Nachrichtenportal)

http://www.adz.ro/ (Allgemeine Deutsche Zeitung aus Rumänien)

http://www.evz.ro/ (Evenimentul Zilei, Onlineplatform der gleichnamigen Tageszeitung, PDL-nah)

http://www.romanialibera.ro/ (Romania Libera, Onlineplatform der gleichnamigen Tageszeitung, PDL-nah)

http://www.adevarul.ro/ (Adevarul, Onlineplatform der gleichnamigen Tageszeitung, PDL-nah)

http://www.dcnews.ro/ (DC News, Nachrichtenportal)

http://www.inpolitics.ro/ (InPolitics, Nachrichtenportal)

http://www.stelian-tanase.ro/ (Politisches Blogportal)

http://baricada.wordpress.com/ (Satireblog, PDL-nah)

http://www.academiacatavencu.info/ (Academia Catavencu, Satireportal des gleichnamigen Wochenblatts, PDL-nah)

http://www.kmkz.ro/ (Kamikaze, Satireportal des gleichnamigen Wochenblatts, parteiunabhängig)

http://jurnalul.ro/ (Jurnalul National, Onlineplatform der gleichnamigen Tageszeitung, USL-nah)

http://www.ziarultricolorul.ro/ (Tricolorul, Onlineplatform der gleichnamigen Tageszeitung, Tageszeitung der Groß Rumänien Partei PRM)

http://www.paginademedia.ro/ (Pagina de Media, Nachrichtenportal über die Traffic und Onlinereichweite sämtlicher rumänischer Medien)

http://www.zelist.ro/bloguri.html (Onlineportal über sämtliche rumänischsprachigen Blogs)

http://danandronic.ro/ (Blog des Politikberaters Dan Andronic)

http://www.mircea-badea.ro (Blog des TV-Moderators Mircea Badea)

http://turnofftheglory.com/blog/ (ThurnofftheGlory, Blog aus dem Umfeld der Bürger Kraft Partei PFC)

http://www.ciutacu.ro/ (Blog des TV-Moderators Victor Ciutacu)

http://aliantadreptei.wordpress.com/ („Alianta Dreptei“, Politblog, PNL und PNTCD-A nah)

http://barlogulpntcd.wordpress.com/ (Barlogul PNTCD, Politblog aus dem Umfeld der PNTCD-A)

http://mariusghilezan.ro/ (Blog des Politikberaters Marius Ghilezan)

http://national-liberal.ro/ (National-Liberal.ro, PNL-nah)

http://roxanaiordache.wordpress.com/ (Roxana Jordache, Blog der gleichnamigen Journalistin)

http://www.conteledesaintgermain.ro (Graf von Saint Germain Blog, Blog eines anonymen Insiders)

http://www.revista22.ro/ (Revista 22, Onlineportal der gleichnamigen Wochenzeitscrift, PDL-nah)

http://dilemaveche.ro/ (Dilema Veche, Onlineportal der gleichnamigen Wochenzeitischrift, PDL-nah)

http://www.criticatac.ro/ (Critic Atac, neomarxistisches Onlineportal, PSD-nah)

http://www.azi.ro/ (Onlineportal der gleichnamigen Tageszeitung)

http://www.cronicaromana.ro/ (Onlineportal der gleichnamigen Tageszeitung)

http://www.leaculdurerii.ro/ (Leacul Durerii, Onlieportal verschiedener Blogs aller parteipolitischen Richtungen)

http://www.sferapoliticii.ro/ (Sfera Politicii, Onlineportal der gleichnamigen politikwissenschaftlichen Zeitschrift)

http://www.studiapolitica.eu/ (Studia Politica, Onlineportal der gleichnamigen politikwissenschaftlichen Zeitschrift)

http://ioniliescu.wordpress.com/ (Blog des früheren Staatspräsidenten Ion Iliescu)

http://nastase.wordpress.com/ (Blog des früheren Ministerpräsidenten Adrian Nastase)

Leserwiderspruch zum FAZ-Artikel „Basescu darf vorerst nicht in sein Amt zurückkehren“ vom 3. August 2012, von Karl-Peter Schwarz

 

„Die Wahrheit hat weder Waffen nötig, um sich zu verteidigen, noch Gewalttätigkeit, um die Menschen zu zwingen, an sie zu glauben. Sie hat nur zu erscheinen, und sobald ihr Licht die Wolken, die sie verbergen, verscheucht hat, ist ihr Sieg gesichert.“, Friedrich der Große

Leserwiderspruch zum FAZ-Artikel „Basescu darf vorerst nicht in sein Amt zurückkehren“ vom 3. August 2012, von Karl-Peter Schwarz.

Der Artikel enthält, wie immer beim FAZ-Südosteuropakorrespondenten, eine Reihe von sachlichen Fehlern und Falschinformationen.

Karl-Peter Schwarz behauptet, „dass die Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts“ am 12. September stattfindet. Diese Behauptung ist inhaltlich falsch. Das Verfassungsgericht wird am 31. August 2012 seine Entscheidung verkünden.

Quelle: PeSurse.ro

http://pesurse.ro/#/2012/08/03/ccr–se-va-pronuna-pe-31-august-pe-referendum-bses/

Karl Peter Schwarz behauptet, „dass es bei der Sitzung des Gerichts zu einem Eklat gekommen sein sollte“. Diese Behauptung ist inhaltlich falsch. Das Verfassungsgericht traf sich zunächst am Mittwochnachmittag und beschloss einstimmig, die Sitzung am Donnerstag erneut anzusetzen.

Karl Peter Schwarz behauptet, „dass die große Mehrheit für die Absetzung Basescus votierte“. Diese Behauptung ist zwar inhaltlich richtig aber unvollständig. Am 29. Juli votierten 87.52% bzw. 7.403.836 Millionen Wahlberechtigte von insgesamt 16 Millionen registrierte Wähler, für die Absetzung des Staatspräsidenten.

Karl Peter Schwarz behauptet, dass „das vom Parlament beschlossene Amtsenthebungsverfahren der Verfassung widerspreche. Diese Behauptung ist inhaltlich falsch. Die Absetzung des Staatspräsidenten ist in der Verfassung im Art. 95 vorgesehen.

Nachfolgend das Amtsenthebungsverfahren:

ARTICOLUL 95 – Suspendarea din functie
(1) In cazul savarsirii unor fapte grave prin care incalca prevederile Constitutiei, Presedintele Romaniei poate fi suspendat din functie de Camera Deputatilor si de Senat, in sedinta comuna, cu votul majoritatii deputatilor si senatorilor, dupa consultarea Curtii Constitutionale. Presedintele poate da Parlamentului explicatii cu privire la faptele ce i se imputa.
(2) Propunerea de suspendare din functie poate fi initiata de cel putin o treime din numarul deputatilor si senatorilor si se aduce, neintarziat, la cunostinta Presedintelui.
(3) Daca propunerea de suspendare din functie este aprobata, in cel mult 30 de zile se organizeaza un referendum pentru demiterea Presedintelui.

Das Amtsenthebungsverfahren ist verfassungskonform. Das rumänische Verfassungsgericht hat dies in seiner Entscheidung Nr. 731 vom 10 Juli 2012 bestätigt. Es gibt im FAZ-Leserdienst Mitarbeiter, welche sowohl rumänisch als auch deutsch sprechen, lesen und verstehen. Diese werden höfflich darum gebeten, bei Gelegenheit Karl-Peter Schwarz die Entscheidung 731 vom 10. Juli 2012 vorzulesen oder in der Form und Gestalt vorzulegen, so dass Karl-Peter Schwarz in Wort und Schrift diese verfassungsrechtlichen Inhalte einwandfrei verstehen kann. Wir bedanken uns ganz herzlich im Voraus.

Die Entscheidung kann unter dieser Quelle abgerufen werden:

http://www.ccr.ro/decisions/pdf/ro/2012/D0731_12.pdf

In einer anderen Entscheidung hat das rumänische Verfassungsgericht am 9. Juli 2012 die Verfassungsbeschwerde der Demokratisch-Liberalen Partei PDL betreffend die parlamentarische Abwahl des Senatspräsidenten Blaga und der Vorsteherin der Abgeordentenkammer Anastase abgewiesen.

Folglich ist die Abwahl Blagas und Anastase vom 3. Juli 2012 verfassungskonform.

Die Presseerklärung vom 9 Juli 2012 kann unter dieser Quelle abgerufen werden:

http://www.ccr.ro/default.aspx?page=press/2012/9iulie

In der gleichen Sache sollte man auch die Presseerklärung vom 10. Juli 2012 lesen:

Quelle: http://www.ccr.ro/default.aspx?page=press/2012/10iulie

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Karl-Peter Schwarz daran erinnern, dass seine Behauptung, am 3. Juli 2012 in Rumänien einen „Putsch stattgefunden habe“, inhaltlich falsch ist. Die Entscheidungen über die Verfassungsmäßigkeit der Absetzung des Senatspräsidenten Blaga und der Vorsteherin der Abgeordnetenkammer Anastase können unter dieser Quelle abgerufen werden.

Quelle: http://www.ccr.ro/default.aspx?page=press/2012/12iulie

Im gleichen Zusammenhang möchten wir auch Karl-Peter Schwarz daran erinnern, dass am Morgen des 3. Juli, also vier Zeitstunden vor der Sondersitzung des Senats und sechs Zeitstunden vor der Sondersitzung der Abgeordnetenkammer, die Vorstände des Senats und der Abgeordnetenkammer mit großer Mehrheit für die Abhaltung einer parlamentarischen Sitzungswoche abgestimmt haben. An der besagten Sitzung waren alle Mitglieder der Vorstände anwesend, es gab keine Enthaltungen und es gab lediglich drei Gegenstimmen.

Folglich haben drei Mitglieder der PDL, also der Basescu-Partei, für die Abhaltung der parlamentarischen Sitzungswoche abgestimmt. Des Weiteren haben für die Abhaltung der parlamentarischen Sitzungswoche sowohl Senatspräsident Blaga, als auch Anastase zugestimmt. Folglich haben Blaga und Anastase der Sitzung zugestimmt, welche als einzigen Tagesordnungspunkt die Abwahl des Senatspräsidenten und der Vorsteherin der Abgeordentenkammer hatten.

Ein Beispiel aus dem Leben: wenn ein Drittel der Aktionäre einer Aktiengesellschaft sich für eine Sondersitzung der Aktionärsversammlung einsetzt und diese auch vom Vorstand der AG einberufen wird und im Rahmen der Aktionärsversammlung der Vorsitzender der Aktiengesellschaft abgewählt wird und an seiner Stelle die Versammlung einen neuen Vorsitzenden wählt, dann ist dieser Vorgang rechtlich einwandfrei.

Das Protokoll der Sitzung kann hier abgerufen werden:

http://www.cdep.ro/bp/sedinte.steno?ids=619&idp=13457

Die wichtigsten Passagenaus dem Protokoll vom 3. Juli 2012:

  • Senatul nu poate lucra decât în cvorum, inclusiv în Biroul permanent, deci…
  • Domnule preşedinte, dar suntem în cvorum.
  • Suntem în cvorum toţi.
  • Deci, în temeiul prevederilor art. 66 alin. (2) din Constituţia României şi al art. 89 din Regulamentul şedinţelor comune ale Camerei Deputaţilor şi Senatului, Grupurile parlamentare ale PSD şi PNL solicită organizarea unei şedinţe comune a Birourilor permanente ale celor două Camere ale Parlamentului, astăzi, la 9.30 pentru convocarea în sesiune extraordinară a unei şedinţe a Parlamentului, în data de 3 iulie 2012, adică astăzi, iar pe ordinea de zi propun cererea Grupurilor parlamentare ale PSD şi PNL din Camera Deputaţilor şi Senat de revocare a domnului Gheorghe Iancu din funcţia de Avocat al Poporului, ca urmare a încălcării Constituţiei şi a legii.
  • Mandatul Avocatului Poporului este pe 4 ani. Scrie clar în ce condiţii poate fi revocat – dacă încalcă Constituţia, legile şi aşa mai departe.
  • Dar prima dată trebuie să aprobaţi sesiunea extraordinară.
  • Sunt intervenţii? Da, da, da, e în regulă.
  • Sunt intervenţii pe cele două…? Nu sunt.
  • Atunci, supun votului dumneavoastră convocarea sesiunii extraordinare pentru astăzi, 3 iulie 2012, ora 14.00.
  • Voturi pentru? 14 voturi pentru.
  • Voturi împotrivă? 3 voturi împotrivă.
  • A fost convocată sesiunea extraordinară pentru ora 14.00.
  • Supun votului dumneavoastră convocarea Comisiilor juridice – este ora 10.00 – pentru ora 11.00, ca să aibă timp să-şi facă datoria.
  • Vă rog.
  • Voturi pentru? 16 voturi pentru.
  • Voturi împotrivă? 3 voturi împotrivă.
  • Deci, la ora 11.00 se vor reuni Comisiile juridice. Rog să fie făcute procedurile.
  • Ne vedem în sesiunea extraordinară a Camerei Deputaţilor şi Senatului la ora 14.00.

Eine weitere Anmerkung. Karl-Peter Schwarz behauptete am 27.07.2012, „dass Rumänien sich in Zeiten Ceausescus zurückentwickelte“. Das Interview wurde vom rechtsintellektuellen Kreis „InLinieDreapta“ (Auf der Rechten Linie) im Internet ausgestrahlt. Der Zirkel „InLinieDreapta“ betrachtet sich als Neokonservativ. Der Zirkel versteht sich als Bastion „gegen alles Linke“, darunter versteht man sowohl die rumänische Sozialdemokratie als auch die rechtsbürgerliche Nationalliberale Partei.

Zwei Fragen an die FAZ:

1). Sind solche Interviews mit dem Status des Sudosteuropakorrespondenten vereinbar?
2). Wurde das Interview vom Herausgebergremium der FAZ autorisiert?

Das Video kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.youtube.com/watch?v=aDLA63-UaLA

Fazit: Es gab in Rumänien zwischen 3. Juli und 3. August weder einen Staatsstreich, noch einen Putsch, noch wurde irgendeine Verfassungsinstitution in ihrer Funktion eingeschränkt.

Karl-Peter Schwarz möge unsere Intelligenz nicht mehr beleidigen und Halbwahrheiten, Falschinformationen und Lügen in die Welt streuen.

Die Glaubwürdigkeit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat massiv gelitten. Beim Referendum haben die Deutschrumänen massiv für die Absetzung Basescu abgestimmt.

Die Zahlen im Auslandwahlkreis sprechen für sich. Nachfolgend die Stimmen aus dem Referendum 2012 und der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen vom 6. Dezember 2009.

  • Österreich (2012): 1.115 Stimmen „JA“ – 468 Stimmen für „NEIN“
  • Österreich (2009): 542 Stimmen für Geoana – 1.631 Stimmen für Basescu
  • Belgien (2012): 2.123 Stimmen „JA“ – 520 Stimmen für „NEIN“
  • Belgien (2009): 949 Stimmen für Geoana – 3.312 Stimmen für Basescu
  • Kanada (2012): 1.723 Stimmen für „JA“ – 189 Stimmen für „NEIN“
  • Kanada (2009): 538 Stimmen für Geoana – 2.393 Stimmen für Basescu
  • Frankreich (2012): 3.358 Stimmen für „JA“ – 1.071 Stimmen für „NEIN“
  • Frankreich(2009): 1.324 Stimmen Geoana – 4.959 Stimmen für Basescu
  • Deutschland (2012): 3.349 Stimmen für „JA“ – 671 Stimmen für „NEIN“
  • Deutschland (2009): 1.115 Stimmen für Geoana – 2.779 Stimmen für Basescu
  • Italien (2012): 14.318 Stimmen für „JA“ – 3.287 Stimmen für „NEIN“
  • Italien (2009): 9.451 Stimmen für Geoana – 33.058 Stimmen für Basescu
  • Großbritannien (2012): 3.599 Stimmen für „JA“ – 729 Stimmen für „NEIN“
  • Großbritannien (2009): 1.258 Stimmen für Geoana – 4.701 Stimmen für Basescu.

Die Kampagne dieser Zeitung gegen Ponta, die Kampagne dieser Zeitung gegen Antonescu, die Kampagne dieser Zeitung gegen den rumänischen Souverän, die Kampagne dieser Zeitung gegen die Sozial Liberale Union war ein totaler Fehlschlag!

Die Auslandsrumänen werden auch zukünftig sämtliche EVP-Parteien (CDU, CSU, CDA, OVP) an der Wahlurne bestrafen.

In der Bundesrepublik werden die Deutsch-Rumänen, 680.000 Wahlberechtigte, bei der Bundestagswahl mit der Erststimme Crin Antonescu und mit den Zweitstimmen die FDP wählen. Für diese Wahlentscheidung wird es keine Rolle spielen, ob die FDP gut oder schlecht in den Umfragen stehen wird. Für diese Wahlentscheidung wird es keine Rolle spielen, wer im September 2013 Parteivorsitzender der FDP sein wird. Für die Wahl zugunsten der FDP wird wohl nur die Erkenntnis und die Gewissheit eine entscheidende Rolle spielen, dass mit dem Stimmzettel die antirumänische Kampagne dieser Zeitung bestraft wird und bestraft werden muss.

Und eine aus den Ruinen wiedergeborene Freie Demokratische Partei wird alles Mögliche unternehmen, der großkoalitionären Aritmethik einen Strich durch die Rechnung zu ziehen.

Die FDP wird nach der Bundestagswahl 2013 eine Art Fukushima-Partei im starren und konsenssüchtigen deutschen Parteiensystem sein. Und beide Stimmen für die FDP werden auch genügend Überhangsmandate generieren.

Danke FAZ für die hervorragende Pressearbeit während der letzten vier Wochen! Jung und Alt haben Dich gelesen, Deutsche und Rumänen haben Dich gelesen und 88% haben mit JA-Abgestimmt! Danke FAZ!

Danke Karl-Peter Schwarz für Deine tollen Interviews in Bukarest! Danke Karl-Peter Schwarz für Deine feinausgewählten Gesprächspartner in Bukarest! Danke Karl-Peter Schwarz für Deine gutrecherchierten Artikel, welche Pressegeschichte geschrieben haben und mit Sicherheit den Pulitzerpreis 2012 gewinnen werden! Danke Karl-Peter Schwarz!

Bei der Bundestagswahl 2013 beide Stimmen für die FDP! Erstimme für Präsident Antonescu und Zweistimme für die Freiheit! Mit der Erstimme Karl-Peter Schwarz abwählen und mit der Zweistimme den liberalen Kreuzzug für Wahrheit und Gerechtigkeit fortsetzen!

Macht und Deutung. Le discours du pouvoir – Update 27.07.2012

Macht und Deutung. Diskursive Argumente und erhellende Begriffe unserer Zeit.

Verfassung und Verfassungsgericht

Der Spruch des Verfassungsurteils ist rechtlich mehr als fraglich. Das Verfassungsgericht darf nicht die Verfassung ändern. Die rumänische Verfassung vom 2003, sanktioniert durch das Verfassungsreferendum vom 12.-13. Oktober 2003, kennt das Amt des Staatsoberhauptes nicht. Laut Art. 80 Abs. 1, Satz 1 vertritt der rumänische Staatspräsident den Staat auf internationalen Konferenzen. Mehr sagt die Verfassung nicht. Eine politische Vertretung auf einer internationalen Konferenz oder Tagung bedarf einer vorherigen Abstimmung mit dem Premier. Der rumänische Premier muss wiederum mit einem parlamentarischen Mandat ausgestattet werden. Die verfassungsrechtliche Legitimation der außenpolitischen Vertretung auf dem internationalen Parkett, erfolgt nur nach einer parlamentarischen Abstimmung. Das Parlament hat der rumänischen Regierung der Nationalen Einheit, gebildet aus Sozialdemokraten und Nationalliberalen, ein entsprechendes Mandat erteilt. Der Spruch des Verfassungsgerichts war auch nicht rechtsgültig, da dieser nicht in Kraft getreten war.

Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts war die verfassungsmäßige Ordnung und die Gewaltenteilung zwischen den einzelnen Institutionen außer Kraft gesetzt worden. Der rumänische Ministerpräsident musste Kraft seines Amtes das Votum des Parlamentes befolgen und in Brüssel teilnehmen. Das Recht auf Wiederherstellung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beruft sich historisch auf die germanische Lehre des Widerstandes gegenüber einer Pflichtverletzung eines Herrn gegenüber einem Beherrschten. In diesem Fall musste Ministerpräsident Ponta das „Recht realpolitischer Kräfte“ gegenüber „tyrannus quod exercitium“ (Klaus Stern, „Staatsrecht“, Band 1, 2. Auflage, München, 1984) durchsetzen. Es gilt der Grundsatz „Macht gegen Unrecht“. Jellinek sieht in diesen Grundsatz ein „erhöhtes formelles verfassungsgeltendes Gesetz“, welches die Entscheidung des Verfassungsgerichts außer Kraft setzt (Jellinek, „Allgemeine Staatslehre“, S. 534).

In der rumänischen Geschichte gab es bereits mehrere Fälle, wo die Regierung und die parlamentarische Mehrheit Tyrannen und Diktatoren gestürzt haben. 1866 haben Nationalliberale und Konservative den autoritären Fürsten Cuza gestürzt. Cuza regierte zwischen 1859-66 wie ein byzantinischer Despot; er schaffte den Senat als parlamentarische Kammer ab, enteignete reiche Landgrundbesitzer und verteilte das Land an Freunde und Verwandte. 1866 musste Cuza abdanken und die Nationalliberalen entschieden sich für die Einführung der parlamentarischen Monarchie unter der Führung des jungen preußischen Offiziers Karl von Hohenzollern. Die Einführung der parlamentarischen Monarchie kann als historischer Glücksfall angesehen werden. Unter der Herrschaft des Karl I. wurde Rumänien von Grund auf modernisiert. Erst durch die Aufteilung der hegemonialen Interessensphären in Folge der Jalta Konferenz und der Zuteilung Rumäniens der sowjetischen Machtsphäre, wurde die erste Modernisierung Rumänien beendet.

Eine parlamentarisch-präsidentielle Republik besitzt folgende Merkmale:

  1. Das Parlament kann die Regierung und den Ministerpräsidenten abberufen. Dies gilt auch für die rumänische Verfassung.
  2. Der Premierminister kann dem Parlament eine Vertrauensfrage stellen. Dies gilt ebenfalls für die rumänische Verfassung.
  3. Die Parlamentswahl und die Bestellung der Regierung sind miteinander verflochten. Das Volk wählt das Parlament und den Präsidenten. Dies gilt ebenfalls für die rumänische Verfassung.
  4. Die Regierungsspitze kann das Parlament auflösen. Dies gilt nur im Falle, wenn ein Ministerpräsident zwei Mal die Vertrauensabstimmung im Parlament verloren hat.

Im Schrifttum wird eine parlamentarisch-präsidentielle Republik nach dem Merkmal der „zweigleisigen Legitimationsschiene“ eingestuft. (Grafik und Text nach Steffen Kailiz, „Typologisierung von Regierungsformen“, S. 56ff, Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2010, Heft 1, 47-77). Somit ist Rumänien eine parlamentarisch-präsidentielle Republik.

Rumänien befindet sich seit 2004 in einen fortschreitenden Fall der Entdemokratisierung und personalisierten Neobonapartismus. Das Schrifttum bewertet Rumänien als eine „defekte Demokratie“ (Wolfgang Merkel, „Systemtransformation“, 2. Auflage, Wiesbaden 2010). Seit Dezember 2004 durchlebt Rumänien das dunkelste Kapitel seiner modernen Geschichte. Ein Merkmal dieser Entdemokratisierung ist die Schaffung einer non-ideologischen Einheitspartei mittels der Zwangsvereinigung der National-Liberalen Partei mit der Demokratischen Partei. Die National-Liberale Partei PNL ist die älteste politische Partei der Europäischen Union. 1835 als Freimaurerloge und Revolutionszirkel rumänischer Studenten in Paris gegründet, entwickelte sich die PNL zur stärksten politischen Partei des rumänischen Bürgertums. Die PNL war von 1866 bis zur kommunistischen Machtübernahme 1947 durchweg an die Macht und stellte 35 national-liberale Ministerpräsidenten. Die PNL wurde 1948 verboten und die Parteiführer starben in den kommunistischen Anstalten in Sighet. Die Parteiarbeit wanderte in den Untergrund. Am 12. und 13. August jährt zum 60. Mal die Massenverhaftung von jungen national-liberalen Aktivisten. Die Verhafteten wurden in dürftig gebauten Holzbaracken im Open-Air-Gefägniss Ghencea eingesperrt. Das damalige Freiluftgefängnis Ghencea wurde später als Fussballstadion Ghencea umfunktioniert.

Rumänische Revolution 2012

Was wir zurzeit politisch in Rumänien erleben, sind die kausalen Etappen der parlamentarischen Restauration. Ernst Jünger meinte, dass „Revolutionen sich im Sternenhimmel ankündigen“ (Ernst Jünger, „An der Zeitmauer“). In der Nacht des 13. Januar 2012 überstrahlte Venus die Laufbahn des Jupiters. Am 13. Januar 2012 rebellierte der rumänische Souverän gegen sozialen Genozid, Machtmissbrauch und personalisierten Neobonapartismus. Infolge des rumänischen Volksaufstandes vom Januar 2012 trat die Regierung Boc zurück. Der innere Zerfall der Staatspartei PDL katalysierte die Ablösung der Regierung Ungureanu und am 7 Mai 2012, am Jahrestag der Kapitulation und zugleich der Tag der Befreiung vom Faschismus, kam es zur Einsetzung der Regierung der Nationalen Einheit bestehend aus Sozialdemokraten und Nationalliberale. Die Regierung Ponta wird mittlerweile auch von der parlamentarischen Fraktion der nationalen Minderheiten und seitens der Nationalen Union für den Fortschritt Rumäniens UNPR. Ein Sprecher der UNPR erklärte vor kurzem, dass man sich „vom Satan losgesagt hatte“. Die Demokratische Union der Ungarn in Rumänien UDMR unterstützt punktuell die Regierung Ponta. Am 10. Juni erzielte die Sozial Liberale Union USL, die Wahlvereinigung aus Sozialdemokraten, Nationalliberalen und der Konservative Partei PC, bei den Kommunalwahlen ein triumphales Wahlergebnis. Landesweit erhielt USL 85% aller kommunalen Mandate.

Das Wahlgesetzt ist inhaltlich gleich mit der Gesetzesinitiative der Demokratisch-Liberale Partei. Die PDL unternahm 2010 den Versuch das Wahlgesetzt zu ändern. Der Versuch scheiterte am Widerstand der Demokratischen Union der Ungarn in Rumänien UDMR. Für die kommende Woche ist eine Sondersitzung des rumänischen Parlaments vorgesehen. Das Parlament soll ein neues Wahlgesetz verabschieden.

Ordnung, Nomos, Legitimation

„Die Absicht und Ursache, warum die Menschen bei all ihrem natürlichen Hang zur Freiheit und Herrschaft sich dennoch entschließen konnten, sich gewissen Anforderungen, welche die bürgerliche Gesellschaft trifft, zu unterwerfen, lag in dem Verlangen, sich selbst zu erhalten und ein bequemeres Leben zu führen; oder mit anderen Worten, aus dem elenden Zustande eines Krieges aller gegen alle gerettet zu werden“, Hobbes, „Leviathan“, S. 151, Stuttgart, 1986.

„Bei dem Kriege aller gegen alle kann auch nichts  ungerecht gennant werden. In einem solchen Zustande haben selbst die Namen gerecht und ungerecht keinen Platz. Im Kriege sind Gewalt und List Haupttugenden; und weder Gerechtigkeit noch Ungerechtigkeit sind notwendige Eigenschaften des Menschen.“, Hobbes, „Leviathan“, S. 177., Stuttgart, 1970.

Seit Menschengedenken legimtimiert sich Politik von Kampf um die Macht. Anthropologisch lautet die Formel der Macht: „der Mensch ist des Menschen Wolf“. Für die Gebildeten: „homo homini lupus est, bellum omnium contra omnes, bellum omnium in omnes“, Thomas Hobbes, „De Cive. Vom Staat. Vom Menschen“.

„Wird also ein Staat nicht durch eine äußere Gewalt, sondern durch innere Empörung zerstört, so sind seine Stifter daran schuld.“, Hobbes, „Leviathan“, S. 267, 1970, Stuttgart.

„Die Staatsgewalt ist eine Tatsache der Geschichte, ohne Rücksicht auf Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit ihres Entstehungsprozesses. Daher kommt auch den revolutionären Trägern der Staatsgewalt, die sich in deren Besitz zu behaupten vermögen, die Anerkennung ihrer rechtlichen Stellung zu.“, Hasso Hofmann, „Legitimität gegen Legalität“, S. 19, 5. Auflage, Berlin, 2010.

„Die Befugnis zur Ausübung der Staatsgewalt ist … nicht durch den rechtmäßigen Erwerb sondern nur durch den tatsächlichen Besitz derselben bedingt.“, Hasso Hofmann, „Legitimität gegen Legalität“, S. 19ff, 5. Auflage, Duncker & Humblot, Berlin, 2010.

„Welcher Historiker wird eines Tages die auch nur schätzungsweise Aufzählung der Opfer der Demokratie geben? Sie bestehen aus zwei Arten: Denjenigen, die sich für die Demokratie geopfert haben und denjenigen, die durch die Demokratie gestorben sind. Die ersten sind freilich eher die direkten Opfer der Tyrannei, während die Anderen sind während der tyrannischen Deformierung der Demokratie zum Opfer gefallen.“, Julien Freund, „Die Demokratie und das Politische“, S. 261, Der Staat 3/1962.

„…so beobachtet man die gleiche Wildheit der Leidenschaften wie beim Übergang zu einem nicht-demokratischen Regime: Der Haß und die Denunziation haben freien Lauf, das Ressentiment und die Rache bringen harte Begleichungen von alten Rechnungen hervor, der Instinkt zum Massakeer bewegt die Massen, die oft von Intriganten, Überspannten oder Strebern aufgestachelt werden“…“Der Starkste triumphiert und nicht derjenige, dessen Sache die gerechteste ist..“, Julien Freund, „Die Demokratie und das Politische“, S. 264, „Der Staat“, 3/1962.

„Erneut erscheint uns das jugendliche Antlitz von Saint-Just mit seinem blaune und durchdringenden Augen, mit vor-napeolonischen Profil, und seine Lippe bewegen die lakonische Formel: Man herrscht nicht ohne Schuld.“, Julien Freund, „Die Demokratie und das Politische“, S. 266, „Der Staat“, 3/1962.

„Es gibt nur dort Politik, wo es einem Feind gibt. Auch die Demokratie entgeht diesem Gesetz nicht.“, Julien Freund, „Die Demokratie und das Politische“, S. 274, „Der Staat“, 3/1962.

„Die Ausnahme erklärt das Allgemeine und sich selbst.“, Carl Schmitt, „Politische Theologie“, S. 21, 7. Auflage, Berlin, 1996.

„Denn das Leben kämpft nicht mit dem Tod und der Geist nicht mit der Geistlosigkeit. Geist kämpft gegen Geist, Leben gegen Leben, und aus der Kraft eines integren Wissens entsteht die Ordnung der menschlichen Dinge. Ab integro nascitur ordo” (Carl Schmitt – “Das Zeitalter der Neutralisierungen und Entpolitisierungen”, 1929 aus Carl Schmitt, Begriff des Politischen, S. 95, 6. Auflage, Berlin, 1996)

“Mit der Absolutsetzung der Partei war auch der Partisan absolut geworden und zum Träger einer absoluten Feindschaft erhoben”, Carl Schmitt, “Theorie des Partisanen. Zwischenbemerkung zum Begriff des Politischen”, S. 94, 4. Auflage, Berlin, 1995.

Die präsidentielle Republik ist das falsche Regierungsmodell für Rumänien. Alle rumänischen Präsidenten waren Kommunisten, “lupenreine” Demokraten oder umgetaufte Christdemokraten. Alle gewählte Staatspräsidenten wurde anfangs vom Volk geliebt und verehrt und am Ende ihrer Herrschaft wurden sie vom gleichen Souverän aus den Palästen der Macht gejagt.

Die europäische Verfassungsgeschichte kennt linke, sozialistische Räterepubliken, welche den Gulag und den Kommunismus herbeigeführt haben. Das dunkelste Kapitel unserer europäischen Vergangenheit kennt rechte, autoritäre Präsidialrepubliken, welche Fussballstadien im Freiluftgefägnisse umgewandelt hatten. Der republikanische innereuropäische Bürgerkrieg hat seine Finalität im Auschwitz und Srebenitza gefunden.

Weder die sozialistische Räterepublik, noch den republikanischen, autoritären Franquismus ist ein gangbarer Weg für Rumänien. Wenn es einem umsetzbaren Modernisierungskonzept gäbe, dann wäre die etappenweise Restauration der parlamentarischen Monarchie der verfassungskonforme Kompass der kommenden Epoche.

Rumänien wurde unter der Herrschaft des preußischen Offizier Karl von Hohenzollern modernisiert. Folglich wird Rumänien aus der postautoritären Epoche (1938 – bis heute) nur mittels der “res publica mix” (Willoweit, „Deutsche Verfassungsgeschichte“) herausfinden. Eine parlamentarische Monarchie, mit einem bipolaren Zweiparteiensystem: Mitte-Links die Sozialdemokraten, Mitte-Rechts die Nationalliberalen. An der Spitze der Monarch. Vom Gott auserwählt und vom Volk geliebt und verehrt.

Die politische Kultur des rumänischen Souveräns ist vom Machtcharisma des patriarchal-sultanischen Herrschers (Max Weber, Politische Soziologie) nahezu angezogen. Autoritäre Herrscher wie Marschall Ion Antonescu und Kommunist Nicolae Ceausescu werden nach wie von einem Viertel der Wählerschaft nahezu verehrt.

Der einzige aufgeklärte Staatsmann war König Karl I. Sein Regime prägt Rumänien bis heute. An zweiter Stelle steht der charismatische Parteivorsitzende der Nationalliberalen Ionel I.C. Bratianu. Zu keinem Zeitpunkt in seiner wechselvollen Geschichte war die PNL so stark wie unter der Leitung von Ionel I.C. Bratianu.

Die gegenwärtige politische Krise in Rumänien ist eine Systemkrise. Rumänien, als parlamentarisch-präsidentielle Republik ist eine defekte Demokratie und eine gescheiterte Volkswirtschaft. Das heutige Rumänien ist ein IWF-Protektorat. Wir, Nationalliberale wollen ein starkes Rumänien, ein stolzes Rumänien, ein schönes Rumänien.

Die parlamentarische Republik und die konstitutionelle Monarchie legitimiert sich auf eine einfache abstrakt-arithmetische Mehrheitsformel: 51 von Hundert. “51 von H. der Wahlstimmen ergibt die Mehrheit im Parlament; 51 von H. der Parlamentsstimmen ergibt Recht und Legalität; 51 von H. Vertrauen des Parlaments zur Regierung ergibt die legale parlamentarische Regierung.” Carl Schmitt, “Legalität und Legitimität”, S. 28ff, 6. Auflage, Berlin, 1998.

Die Nationalliberalen haben Despoten aller Couleur getrotzt. Die Nationalliberalen haben der Königsdiktatur Carol II. getrotzt. Die Nationalliberalen haben der Militärdiktatur Ion Antonescu und der “Eisernen Garde” widerstanden. Die Nationalliberalen haben der kommunistischen Volksfrontregierung Groza zivilen Widerstand geleistet. Die Nationalliberalen haben sämtliche kommunistischen Regierungen zwischen 30.12-1947 – 21.12.1989 überlebt. Die Nationalliberalen werden auch das autoritäre chavez-franquistischen neobonapartistischen Regime mit dem Wahlzettel im Superwahljahr 2012 auf dem Haufen der Geschichte wegwerfen.

Duale Republik. Doppel Repräsentation

„Hingegen barg das dualistische Regierungssystem die Gefahr, daß Parlament und Präsident, beiderseits volksgewählt und dadurch volkslegitimiert, miteinander in Konflikt gerieten. Da beide Machtzentren sich auf die gleiche Legitimationsquelle berufen konnten, waren existentielle Zuspitzungen in Krisensituationen unvermeidlich.“ Klaus Stern, „Staatsrecht“, Band V., S. 570, München, 2000.

Le discours du pouvoir
Rébellion. Révolution. Souveraineté

„Quand le gouvernment viole les drois du peuple, l’insurrection este pour le peuple et pour chaque portion du peuple, le plus sacré des droits et le plus indispensable des devoirs.“, Julien Freund, „L’essence du politique“, S. 182, Paris, 1965.

AliantaDreptei
Der Freiheit verpflichtet. Seit dem 8. November 1945

Standpunkte eines unabhängigen Beobachters zur aktuellen politischen Situation in Rumänien

Text + Autor: Stefan Bichler

Stefan Bichler stammt aus Niederösterreich und war bis zur Übersiedlung nach Hermannstadt aktives Mitglied des österreichischen Liberalen Forums. Bichler ist glücklich verheiratet und Vater einer niedlichen Tochter. Stefan Bichler genießt das Pfeifenrauchen und diskutiert dabei über Gott und die Welt. Der nachfolgende Text wurde im Wiener Sprachstil geschrieben.

..//..

Rumänien ist eine parlamentarische Demokratie. Jeder, der die Geschehnisse seit 1990 verfolgt wird erkennen, dass vieles sehr mangelhaft funktioniert. Trotzdem hat sich das Land dieser Staatsform verschrieben. Dies heißt, dass eine totale Systemänderung mit dem Austausch der gesamten politischen Klasse, wie das dem Anschein nach viele Leute – oder zumindest eine deutlich hörbare Minderheit – wollen, nur durch eine vermutlich gewalttätige Revolution erfolgen könnte, weil für jeden anderen, friedlichen Weg eben parlamentarische Mehrheiten berücksichtigt werden müssen.

Citeste la Dreapta!
Citeste AliantaDreptei

Eine gewalttätige Revolution will zum Glück niemand, oder allenfalls nur ein irrelevant kleines Grüppchen von Spinnern.

Dass es in der Gesellschaft so richtig „brodelt“ war spätestens ab dem Jänner 2012 klar, als in allen wichtigen Städten des Landes zehntausende Menschen bei klirrender Kälte gegen den Staatspräsidenten Băsescu und gegen die Regierung – hierbei hauptsächlich gegen die Regierungspartei PDL – protestiert haben. Es hat sich dabei nicht um einen organisierten, koordinierten Protest gehandelt. Zuerst waren es spontane Bürgerbewegungen gegen die Absetzung des Gesundheitsstaatsekretärs Arafat. Dann haben sich außerparlamentarische Gruppen (z.B. grüne Parteien) und schließlich die parlamentarische Opposition (Sozialdemokraten und Liberale) angeschlossen. Auch Stimmen, die sich gegen die gesamte „Politische Klasse“ gerichtet haben, waren nicht zu überhören.

Die Vorwürfe gegen Băsescu und die PDL waren und sind von sehr vielfältiger Natur. Ich versuche die zentralen Punkte, die gegen dieses Regime vorgebracht wurden und werden, aufzuzählen:

– Manipulation der Justiz (Es wird dem Präsidenten wiederholte Intervention zulasten politischer Gegner sowie die Besetzung entscheidender Sitze – z.B. im VfGH – durch Vertrauensleute vorgeworfen.)
– Erpressung (Der Ausdruck „Dosarokratie“ hat sich in den letzten Jahren entwickelt. Es wird dabei dem Präsidenten vorgeworfen über seine administrativen Strukturen – Sicherheitsdienste etc. – belastendes Material über politische Gegner zu sammeln, um diese dadurch gefügig zu machen bzw. einzuschüchtern.
– Einschränkung der Medienfreiheit (Es wird dem Präsidenten vorgeworfen, gegen kritische Medien per Zentralbefehl vorgegangen zu sein und diese so in den wirtschaftlichen Ruin getrieben zu haben.)
– Schlechtes Management der Folgen der Wirtschaftskrise (Den Herausforderungen wurde zum Teil nur mit Maßnahmen begegnet, die weite Teile der Bevölkerung an den Rand der Verarmung oder in bitterste Not gestürzt haben. Die Erhöhung der MWSt hat viele Klein- und Mittelbetriebe ruiniert.)
– Machtkonzentration und Attacken gegen die Gewaltenteilung (Obwohl die rumänische Verfassung dem Präsidenten sehr viel Macht gibt, handelt es sich um kein klassisches Präsidialsystem. Der Premier hat Aufgaben, die nicht in die Kompetenz des Präsidenten fallen. Trotzdem hat der Präsident mehrmals die Rolle des Premiers übernommen und mehrfach Versuche unternommen, den Einfluss des Parlaments stark zu reduzieren.)
– Chauvinismus (Verbale Attacken gegen einzelne Bevölkerungsgruppen, insbesondere gegen Roma sind dokumentiert.)

Nicht alle aber manche dieser Punkte können sogar als Übertretung der geltenden Verfassung interpretiert werden, was zuletzt auch der VfGH zugestanden hat.

Die Art und Weise, wie die gegenwärtige Parlamentsmehrheit der Liberalen und Sozialdemokraten (die sich als USL eine Allianz gebildet haben) entstanden ist, war ausgesprochen unschön. Nur durch Übertritte und gebrochene Treue einzelner Mandarate gegenüber der PDL war dies möglich. Jedoch muss ausdrücklich festgehalten werden, dass diese Vorgangsweise (nämlich das Wechseln der Fraktionszugehörigkeit, Gründen von Scheinfraktionen etc.) erstens legal und zweitens seit jeher in Rumänien im Übermaß praktiziert wird und in der Vergangenheit sämtliche relevanten politischen Parteien gleichermaßen darunter gelitten wie davon profitiert haben. Es also nun als typischen USL-Stil zu bezeichnen, ist schlicht und ergreifend eine strategische Lüge der aktuellen Opposition.

Das angesagte Ziel der derzeitigen Regierung ist es, das Land bis zu den ordnungsgemäßen Wahlen im Herbst zu verwalten und den Urnengang korrekt zu organisieren. Die im Juni abgehaltenen Lokalwahlen sind demokratisch einwandfrei und gesetzeskonform über die Bühne gegangen, sodass kein Anlass zur Sorge besteht, dass dies bei den Parlamentswahlen anders sein könnte.

Leider hat die jetzt regierende USL sich eine katastrophale Fehleinschätzung bezüglich der Wichtigkeit von Informationspolitik im Ausland geleistet. Es hat unvorstellbar lange gedauert, bis die internationalen Büros der PSD und PNL reagiert haben und Kampagnen bei den “eigenen“ politischen Familien (Europäische Sozialdemokraten und Europäische Liberale, SI, LI sowie die EU-Parlamentsfraktionen) unternommen haben. Als die zuständigen Leute aus dem Tiefschlaf erwacht sind, konnte meist nur noch der Versuch unternommen werden, Schadensbegrenzung zu betreiben. Demgegenüber funktioniert die Propagandamaschine der Opposition PDL professionellst: In atemberaubendem Tempo haben konservative europäische Politiker und ihnen nahestehende Redakteure einseitig auf die Geschehnisse rund um die Einleitung des Amtsenthebungsverfahrens gegen den Staatspräsidenten reagiert. Es wurde von „Staatsstreich“, „Diktatur“, „Rechtsbruch“ und ähnlichem gesprochen. Sogar Vergleiche zum Dritten Reich und zum Stalinismus hat man sich nicht entblödet, zu strapazieren.

Bei aller unschönen Optik sei allerdings auf folgendes hingewiesen:

– Alle einschlägigen Beschlüsse wurden im Parlament von einer Mehrheit der Mandatare beschlossen.
– Beschlüsse wurden dem VfGH zur Prüfung vorgelegt und in der Mehrheit der Fälle von diesem bestätigt.
– Eine Person (Băsescu) und eine Partei (PDL) haben die Macht verloren bzw. sind im Begriff dazu.
– An die Stelle des Präsidenten und seiner Partei tritt mit der USL eine Koalition aus drei Parteien (PSD, PNL, PC), die von weiteren zwei bis drei Parteien bzw. Gruppen lose toleriert bzw. unterstützt wird (Ungarnunion, UNPR und ethnische Minderheiten). – Die Geschehnisse der letzten Wochen als zunehmende Machtkonzentration zu bezeichnen, ist also – gelinde gesagt – das Gegenteil der Wahrheit.
– Der Präsident wurde nicht „beseitigt“, sondern suspendiert. Die Suspendierung ist mit einem Monat limitiert, an dessen Ende ein Referendum stehen muss. Bei diesem Referendum haben die wahlberechtigten Bürger die Möglichkeit, den Präsidenten abzusetzen oder die Suspendierung rückgängig zu machen.

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der Jahreszeit viele Medien einfach glücklich über diese willkommene Möglichkeit zum Stopfen des „Sommerloches“ sind. Die tatsächlichen Probleme Rumäniens werden von den jüngsten Ereignissen höchstens am Rande tangiert. Deswegen möchte ich all jenen, die jetzt über Rumänien schockiert sind sagen: Keine Angst, es wird sich erheblich weniger ändern, als Ihr befürchtet! Die anderen aber, die jetzt schon den Sekt einkühlen will ich in der Euphorie etwas bremsen: Die Hürde, die USL sich gelegt hat, ist eine sehr hohe! Immerhin möchten Sozialdemokraten und Liberale nicht nur mit den Missständen der letzten Jahre aufräumen, sondern auch einen neuen, ehrlichen und erfolgreichen Politikstil durchsetzen. Dafür ist ein viel höheres Maß an Professionalität erforderlich, als man es in der internationalen Kommunikation der letzten Tage gezeigt hat, obwohl gerade die Eigenwerbung im Ausland eigentlich ein Kinderspiel wäre im Vergleich zu dem, was noch kommen wird.

..//..

Macht und Deutung

 

„Die Wahrheit hat weder Waffen nötig, um sich zu verteidigen, noch Gewalttätigkeit, um die Menschen zu zwingen, an sie zu glauben. Sie hat nur zu erscheinen, und sobald ihr Licht die Wolken, die sie verbergen, verscheucht hat, ist ihr Sieg gesichert.“, Friedrich der Große

Der Spruch des Verfassungsurteils ist rechtlich mehr als fraglich. Das Verfassungsgericht darf nicht die Verfassung ändern. Die rumänische Verfassung vom 2003, sanktioniert durch das Verfassungsreferendum vom 12.-13. Oktober 2003, kennt das Amt des Staatsoberhauptes nicht. Laut Art. 80 Abs. 1, Satz 1 vertritt der rumänische Staatspräsident den Staat auf internationalen Konferenzen. Mehr sagt die Verfassung nicht. Eine politische Vertretung auf einer internationalen Konferenz oder Tagung bedarf einer vorherigen Abstimmung mit dem Premier. Der rumänische Premier muss wiederum mit einem parlamentarischen Mandat ausgestattet werden. Die verfassungsrechtliche Legitimation der außenpolitischen Vertretung auf dem internationalen Parkett, erfolgt nur nach einer parlamentarischen Abstimmung. Das Parlament hat der rumänischen Regierung der Nationalen Einheit, gebildet aus Sozialdemokraten und Nationalliberalen, ein entsprechendes Mandat erteilt. Der Spruch des Verfassungsgerichts war auch nicht rechtsgültig, da dieser nicht in Kraft getreten war.

Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts war die verfassungsmäßige Ordnung und die Gewaltenteilung zwischen den einzelnen Institutionen außer Kraft gesetzt worden. Der rumänische Ministerpräsident musste Kraft seines Amtes das Votum des Parlamentes befolgen und in Brüssel teilnehmen. Das Recht auf Wiederherstellung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beruft sich historisch auf die germanische Lehre des Widerstandes gegenüber einer Pflichtverletzung eines Herrn gegenüber einem Beherrschten. In diesem Fall musste Ministerpräsident Ponta das „Recht realpolitischer Kräfte“ gegenüber „tyrannus quod exercitium“ (Klaus Stern, „Staatsrecht“, Band 1, 2. Auflage, München, 1984) durchsetzen. Es gilt der Grundsatz „Macht gegen Unrecht“. Jellinek sieht in diesen Grundsatz ein „erhöhtes formelles verfassungsgeltendes Gesetz“, welches die Entscheidung des Verfassungsgerichts außer Kraft setzt (Jellinek, „Allgemeine Staatslehre“, S. 534).

In der rumänischen Geschichte gab es bereits mehrere Fälle, wo die Regierung und die parlamentarische Mehrheit Tyrannen und Diktatoren gestürzt haben. 1866 haben Nationalliberale und Konservative den autoritären Fürsten Cuza gestürzt. Cuza regierte zwischen 1859-66 wie ein byzantinischer Despot; er schaffte den Senat als parlamentarische Kammer ab, enteignete reiche Landgrundbesitzer und verteilte das Land an Freunde und Verwandte. 1866 musste Cuza abdanken und die Nationalliberalen entschieden sich für die Einführung der parlamentarischen Monarchie unter der Führung des jungen preußischen Offiziers Karl von Hohenzollern. Die Einführung der parlamentarischen Monarchie kann als historischer Glücksfall angesehen werden. Unter der Herrschaft des Karl I. wurde Rumänien von Grund auf modernisiert. Erst durch die Aufteilung der hegemonialen Interessensphären in Folge der Jalta Konferenz und der Zuteilung Rumäniens der sowjetischen Machtsphäre, wurde die erste Modernisierung Rumänien beendet.

Eine parlamentarisch-präsidentielle Republik besitzt folgende Merkmale:

  1. Das Parlament kann die Regierung und den Ministerpräsidenten abberufen. Dies gilt auch für die rumänische Verfassung.
  2. Der Premierminister kann dem Parlament eine Vertrauensfrage stellen. Dies gilt ebenfalls für die rumänische Verfassung.
  3. Die Parlamentswahl und die Bestellung der Regierung sind miteinander verflochten. Das Volk wählt das Parlament und den Präsidenten. Dies gilt ebenfalls für die rumänische Verfassung.
  4. Die Regierungsspitze kann das Parlament auflösen. Dies gilt nur im Falle, wenn ein Ministerpräsident zwei Mal die Vertrauensabstimmung im Parlament verloren hat.

Im Schrifttum wird eine parlamentarisch-präsidentielle Republik nach dem Merkmal der „zweigleisigen Legitimationsschiene“ eingestuft. (Grafik und Text nach Steffen Kailiz, „Typologisierung von Regierungsformen“, S. 56ff, Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2010, Heft 1, 47-77). Somit ist Rumänien eine parlamentarisch-präsidentielle Republik.

Rumänien befindet sich seit 2004 in einen fortschreitenden Fall der Entdemokratisierung und personalisierten Neobonapartismus. Das Schrifttum bewertet Rumänien als eine „defekte Demokratie“ (Wolfgang Merkel, „Systemtransformation“, 2. Auflage, Wiesbaden 2010). Seit Dezember 2004 durchlebt Rumänien das dunkelste Kapitel seiner modernen Geschichte. Ein Merkmal dieser Entdemokratisierung ist die Schaffung einer non-ideologischen Einheitspartei mittels der Zwangsvereinigung der National-Liberalen Partei mit der Demokratischen Partei. Die National-Liberale Partei PNL ist die älteste politische Partei der Europäischen Union. 1835 als Freimaurerloge und Revolutionszirkel rumänischer Studenten in Paris gegründet, entwickelte sich die PNL zur stärksten politischen Partei des rumänischen Bürgertums. Die PNL war von 1866 bis zur kommunistischen Machtübernahme 1947 durchweg an die Macht und stellte 35 national-liberale Ministerpräsidenten. Die PNL wurde 1948 verboten und die Parteiführer starben in den kommunistischen Anstalten in Sighet. Die Parteiarbeit wanderte in den Untergrund. Am 12. und 13. August jährt zum 60. Mal die Massenverhaftung von jungen national-liberalen Aktivisten. Die Verhafteten wurden in dürftig gebauten Holzbaracken im Open-Air-Gefägniss Ghencea eingesperrt. Das damalige Freiluftgefängnis Ghencea wurde später als Fussballstadion Ghencea umfunktioniert.

Was wir zurzeit politisch in Rumänien erleben, sind die kausalen Etappen der parlamentarischen Restauration. Ernst Jünger meinte, dass „Revolutionen sich im Sternenhimmel ankündigen“ (Ernst Jünger, „An der Zeitmauer“). In der Nacht des 13. Januar 2012 überstrahlte Venus die Laufbahn des Jupiters. Am 13. Januar 2012 rebellierte der rumänische Souverän gegen sozialen Genozid, Machtmissbrauch und personalisierten Neobonapartismus. Infolge des rumänischen Volksaufstandes vom Januar 2012 trat die Regierung Boc zurück. Der innere Zerfall der Staatspartei PDL katalysierte die Ablösung der Regierung Ungureanu und am 7 Mai 2012, am Jahrestag der Kapitulation und zugleich der Tag der Befreiung vom Faschismus, kam es zur Einsetzung der Regierung der Nationalen Einheit bestehend aus Sozialdemokraten und Nationalliberale. Die Regierung Ponta wird mittlerweile auch von der parlamentarischen Fraktion der nationalen Minderheiten und seitens der Nationalen Union für den Fortschritt Rumäniens UNPR. Ein Sprecher der UNPR erklärte vor kurzem, dass man sich „vom Satan losgesagt hatte“. Die Demokratische Union der Ungarn in Rumänien UDMR unterstützt punktuell die Regierung Ponta. Am 10. Juni erzielte die Sozial Liberale Union USL, die Wahlvereinigung aus Sozialdemokraten, Nationalliberalen und der Konservative Partei PC, bei den Kommunalwahlen ein triumphales Wahlergebnis. Landesweit erhielt USL 85% aller kommunalen Mandate.

Das Wahlgesetzt ist inhaltlich gleich mit der Gesetzesinitiative der Demokratisch-Liberale Partei. Die PDL unternahm 2010 den Versuch das Wahlgesetzt zu ändern. Der Versuch scheiterte am Widerstand der Demokratischen Union der Ungarn in Rumänien UDMR. Für die kommende Woche ist eine Sondersitzung des rumänischen Parlaments vorgesehen. Das Parlament soll ein neues Wahlgesetz verabschieden.

Einige Bemerkungen zum Statement von Joseph Daul. Sollte die Europäische Volkspartei weiter auf die neobonapartistische Karte setzen, könnte es sein, dass der Fraktionsvorsitzende der EVP-Fraktion im zukünftigen Europäischen Parlament eine starke dezimierte rumänische Vertretung in seiner Fraktion begrüßen wird. Laut Umfragen unterstützen 92% der rumänischen Wählerschaft die Allianz der Mitte USL.

Die Ablösung des Neobonapartismus und die parlamentarische Restauration werden auch bei der Bundestagswahl 2013 kollaterale Flurschäden erzielen. In der Bundesrepublik leben ca. eine Million Wahlberechtigte deutsch-rumänischer Abstammung, darunter sehr viele Spätaussiedler. Diese Wählerschaft wählt traditionell die Union. Da in der Vergangenheit Rumänien seitens CDU und CSU Politiker mehrfach öffentlich unberechtigterweise kritisiert wurde, haben die Deutschrumänen bei der Bundestagswahl 2009 mehrheitlich die FDP gewählt. Bei der Bundestagswahl 2013 könnten die Deutschrumänen sogar für eine haushohe Überraschung sorgen und beide Stimmen den Freien Demokraten geben. Zwischen der FDP und PNL bestehen seit 1990 traditionell sehr gute Beziehungen. Beide Parteien kooperieren erfolgreich auf europäischer und internationaler Ebene.

Denn “Geist kämpft gegen Geist, Leben gegen Leben, und aus der Kraft eines integren Wissens entsteht die Ordnung der menschlichen Dinge. Ab integro nascitur ordo” (Carl Schmitt – “Das Zeitalter der Neutralisierungen und Entpolitisierungen”, 1929)

“Mit der Absolutsetzung der Partei war auch der Partisan absolut geworden und zum Träger einer absoluten Feindschaft erhoben”, Carl Schmitt, “Theorie des Partisanen. Zwischenbemerkung zum Begriff des Politischen”, S. 94, 4. Auflage, Berlin, 1995.

Die präsidentielle Republik ist das falsche Regierungsmodell für Rumänien. Alle rumänischen Präsidenten waren Kommunisten, “lupenreine” Demokraten oder umgetaufte Christdemokraten. Alle gewählte Staatspräsidenten wurde anfangs vom Volk geliebt und verehrt und am Ende ihrer Herrschaft wurden sie vom gleichen Souverän aus den Palästen der Macht gejagt.

Die europäische Verfassungsgeschichte kennt linke, sozialistische Räterepubliken, welche den Gulag und den Kommunismus herbeigeführt haben. Das dunkelste Kapitel unserer europäischen Vergangenheit kennt rechte, autoritäre Präsidialrepubliken, welche Fussballstadien im Freiluftgefägnisse umgewandelt hatten. Der republikanische innereuropäische Bürgerkrieg hat seine Finalität im Auschwitz und Srebenitza gefunden.

Weder die sozialistische Räterepublik, noch den republikanischen, autoritären Franquismus ist ein gangbarer Weg für Rumänien. Wenn es einem umsetzbaren Modernisierungskonzept gäbe, dann wäre die etappenweise Restauration der parlamentarischen Monarchie der verfassungskonforme Kompass der kommenden Epoche.

Rumänien wurde unter der Herrschaft des preußischen Offizier Karl von Hohenzollern modernisiert. Folglich wird Rumänien aus der postautoritären Epoche (1938 – bis heute) nur mittels der “res publica mix” (Willoweit, „Deutsche Verfassungsgeschichte“) herausfinden. Eine parlamentarische Monarchie, mit einem bipolaren Zweiparteiensystem: Mitte-Links die Sozialdemokraten, Mitte-Rechts die Nationalliberalen. An der Spitze der Monarch. Vom Gott auserwählt und vom Volk geliebt und verehrt.

Die politische Kultur des rumänischen Souveräns ist vom Machtcharisma des patriarchal-sultanischen Herrschers (Max Weber, Politische Soziologie) nahezu angezogen. Autoritäre Herrscher wie Marschall Ion Antonescu und Kommunist Nicolae Ceausescu werden nach wie von einem Viertel der Wählerschaft nahezu verehrt.

Der einzige aufgeklärte Staatsmann war König Karl I. Sein Regime prägt Rumänien bis heute. An zweiter Stelle steht der charismatische Parteivorsitzende der Nationalliberalen Ionel I.C. Bratianu. Zu keinem Zeitpunkt in seiner wechselvollen Geschichte war die PNL so stark wie unter der Leitung von Ionel I.C. Bratianu.

Die gegenwärtige politische Krise in Rumänien ist eine Systemkrise. Rumänien, als parlamentarisch-präsidentielle Republik ist eine defekte Demokratie und eine gescheiterte Volkswirtschaft. Das heutige Rumänien ist ein IWF-Protektorat. Auf europäischer Bühne wird man von Krichbaum (MdB CDU), Ferber (CSU MdEP) und Daul (UMP MdEP) gedemütigt und aufs tiefste beleidigt und verletzt. Wir, Nationalliberale wollen ein starkes Rumänien, ein stolzes Rumänien, ein schönes Rumänien.

Die parlamentarische Republik und die konstitutionelle Monarchie legitimiert sich auf eine einfache abstrakt-arithmetische Mehrheitsformel: 51 von Hundert. “51 von H. der Wahlstimmen ergibt die Mehrheit im Parlament; 51 von H. der Parlamentsstimmen ergibt Recht und Legalität; 51 von H. Vertrauen des Parlaments zur Regierung ergibt die legale parlamentarische Regierung.” Carl Schmitt, “Legalität und Legitimität”, S. 28ff, 6. Auflage, Berlin, 1998.

Die Nationalliberalen haben Despoten aller Couleur getrotzt. Die Nationalliberalen haben der Königsdiktatur Carol II. getrotzt. Die Nationalliberalen haben der Militärdiktatur Ion Antonescu und der “Eisernen Garde” widerstanden. Die Nationalliberalen haben der kommunistischen Volksfrontregierung Groza zivilen Widerstand geleistet. Die Nationalliberalen haben die kommunistischen Regierungen zwischen 30.12-1947 – 21.12.1989 überlebt. Die Nationalliberalen werden auch das autoritäre chavez-franquistischen neobonapartistischen Regime mit dem Wahlzettel im Superwahljahr 2012 auf dem Haufen der Geschichte wegwerfen.

Leserwiderspruch und Aufforderung zur Gegendarstellung betreffend des FAZ-Artikel „Rumäniens Regierung leitet Amtsenthebung Basescus ein“ vom 05. Juli 2012, von Karl-Peter Schwarz

„Die Wahrheit hat weder Waffen nötig, um sich zu verteidigen, noch Gewalttätigkeit, um die Menschen zu zwingen, an sie zu glauben. Sie hat nur zu erscheinen, und sobald ihr Licht die Wolken, die sie verbergen, verscheucht hat, ist ihr Sieg gesichert.“, Friedrich der Große

Leserwiderspruch und Aufforderung zur Gegendarstellung betreffend des FAZ-Artikel „Rumäniens Regierung leitet Amtsenthebung Basescus ein“ vom 05. Juli 2012, von Karl-Peter Schwarz.

Der Artikel „Rumäniens Regierung leitet Amtsenthebung Basescus ein“ vom 05. Juli 2012 von Karl-Peter Schwarz enthält inhaltliche Fehler und grobfahrlässig verbreitete Falschinformationen. Das Material ist in der Tendenz verfremdet und widerspricht in grober Art und Weise den Tatsachen.

Der FAZ-Herausgeber ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.

Die materiellen Voraussetzungen eines Berichtigungsanspruchs auf die Beseitigung der Folgen einer Rechtsverletzung gerichteten Anspruchs (vgl. Wenzel/Gamer, „Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung“, 5. Auflage, 13. Kap. Rdn. 6a m. w. Nachw.) liegen vor.

Gemäß § 10 Abs. 1 des Hessischen Pressegesetzes (HPresseG) ist der Verleger eines periodischen Druckwerks zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet, soweit der den Abdruck Verlangende durch eine Tatsachenbehauptung betroffen ist. Die Gegendarstellung muss sich als Entgegnung auf die in der Erstmitteilung enthaltene Tatsachenbehauptung darstellen (Seitz-Schmidt, „Der Gegendarstellungsanspruch“, 4. Aufl., Kap. 6 Rdn. 1; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rdn. 11.100; Sedelmeier, in: Löffler, PresseR, 5. Aufl., Rdn. 11.126). Dieser Umstand liegt vor. Der Tatbestand der Verbreitung von falschen Tatsachen ist vollumfänglich erfüllt.

Die Gegendarstellung sei Folge zu leisten.

Die Begründung lautet wie folgt:

Karl-Peter Schwarz behauptet, dass „…bis auf den Verfassungsgerichtshof, der sich am Dienstag vehement zur Wehr setzte, und den Präsidenten sind damit alle Schlüsselpositionen des rumänischen Staates in den Händen der USL.“ Diese Behauptung ist inhaltlich falsch und verletzt grobfahrlässig die publizistischen Grundsätze de Deutsche Presserates.

Citeste la Dreapta!
Citeste AliantaDreptei

Tatsache ist, dass sich in Folge des Rumänischen Volksaufstandes vom 13. Januar 2012 die politische Lage in Rumänien grundlegend gewandelt hat. Der Rumänische Volksaufstand vom 13. Januar 2012 hat die Sozial Liberale Union USL politisch und verfassungsrechtlich legitimiert, einen grundlegenden Politikwandel durchzusetzen. Gemäß dem obersten Prinzip der Verfassung geht die Macht vom Volke aus. Das Volk, der Wähler, die Wählerschaft, der Citoyen ist der Träger der Staatsgewalt. Die institutionelle Macht wird vom Volk dem jeweiligen Amtsträger für eine bestimmte Zeit geliehen. Es gibt weder Macht auf Ewigkeit, noch absolute Wahrheit.

Seit dem 6. Dezember 2009 wird Rumänien im Stil eines autoritären neobonapartistischen chavez-franquistischen Regimes regiert. Die Grundrechte werden auf gröbste Art und Weise verletzt. Hunger, Armut und Not paart sich mit Angst und politische Verfolgung Andersdenkender. Die Regierungspartei Demokratisch-Liberale Partei PDL hat sich von einer sozialdemokratischen Partei PD zu einer nicht-ideologischen Staatspartei gewandelt. Es sind seit 2007 mehrere Versuche unternommen worden, Rumäniens älteste politische Partei, die Nationalliberalen PNL, mittels Zwangsfusion politisch zu eliminieren. Als historisches Vorbild dient die Zwangsfusion zwischen der KPD und SPD. Die Zwangsfusion ist am erbitterten antitotalitären Widerstand der Nationalliberalen gescheitert.

Als Folge des autoritären Regimes, haben sich im Februar 2010 die verbliebenen demokratischen Parteien, die Sozialdemokratische Partei SPD und die National-Liberalen Partei PNL, zu einem gleichberechtigten Parteien- und Wahlbündnis namens Sozial-Liberale Union USL verbündet.

Politisches Ziel der USL ist klar und einfach: das Beenden des sozialen Genozids und die Absetzung durch freie und gerechte Wahlen und Parlamentsabstimmungen des autoritären neobonapartistischen chavez-franquistischen Regime.

Eine neue, demokratische und verfassungskonforme Parlamentsmehrheit wurde mittels des Misstrauensvotums am 27.04.2012 erreicht. Das Kabinett Ungureanu wurde mittels einer verfassungskonformen Parlamentsabstimmung abgesetzt. Am 07.05.2012 wurde die Regierung der Nationalen Einheit aus der National Liberalen Partei und der Sozialdemokratischen Partei gebildet und vom Parlament ins Amt eingesetzt. Die neue Regierung Ponta, die Regierung der Nationalen Einheit sind bei dem Kommunalwahlen vom 10.06.2012 vom Souverän mit einer überwältigen Mehrheit bestätigt. 85% aller Kommunalmandate wurden von der USL gewonnen.

Folglich gibt es eine neue „Fronstellung zwischen der amtierenden Regierung, parlamentarischen Regierungsfraktion gegenüber der parlamentarischen Oppositionsfraktion.“ (Klaus Stern, Staatsrecht, Band I, 2. Auflage, S. 1027, München, 1984.)

Folglich spiegeln sich die neuen Mehrheitsverhältnisse auch auf der administrativen Ebene der organisierten Staatlichkeit. Eine Absicht seitens der Regierung Ponta, „den Verfassungsgerichtpräsident abzusetzen“, hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Diese Behauptung ist inhaltlich falsch und verletzt grobfahrlässig die publizistischen Grundsätze des Deutsche Presserates.

Nachfolgend erhalten die Leser die Begründung des Verfassungsgerichts betreffend das Amtsenthebungsverfahren vom 03. Juli 2012.

“Aviz consultativ nr/1/6 iulie 2012 al CC
(i) substituirea in rolul premierului, in episodul 7 mai 2010, poate fi retinuta ca o incercare (nn – deci nu un fapt) de diminuare a rolului si atributiilor premierului, care nu poate fi incadrata in conceptul „opinii si optiuni politice“ (fila 12);
(ii) insultele repetate la adresa comu.nitatii rome si la adresa persoanelor cu dizabilitati sunt declaratii pe care Parlamentul le va putea constata ca existente si grave in urma dezbaterilor (fila 15, ultimul paragr);
(iii) Curtea isi afirma dezaprobarea cu privire la formularea de acuzatii, etichetari jignitoare si insulte la adresa exponentilor autoritatilor publice in legatura cu activitatea desfasurata de ei (e vorba de acuzatii, etichetari si insulte ale presedintelului) – fila 22, primul paragr;
(iv) afirmatiile relative la pensionari, la bugetari, la mamici, etc., care ar fi „omul gras cocotat pe umerii omului slab, economia Romaniei“ sunt declaratii politice pentru care Traian Basescu ramine responsabil, din punct de vedere politic si moral, in fata electoratului si a societatii civile; […] Curtea constata ca dl presedinte nu si-a exercitat cu maxim eficienta si eficienta functia de mediere intre puterile statului precum si intre stat si societate.”

Karl-Peter Schwarz behauptet, dass das Referendumsgesetzt von der Mehrheit geändert worden ist. Diese Behauptung ist inhaltlich falsch und verletzt grobfahrlässig die publizistischen Grundsätze de Deutsche Presserates. Tatsache ist, dass das Referendumsgesetzt gemäß dem Verfassungsgerichtsurteil mit der Nr. „01/2007“ korrigiert und geändert worden ist.

Der Staatspräsident wird mit der Mehrheit der an den Wahlurnen beteiligten Wähler gewählt. Folglich kann die Absetzung des amtierenden Staatspräsidenten auch nur mit der Mehrheit der an den Wahlurnen beteiligten Wähler abgewählt werden. Diese und allein nur diese Gesetzesbestimmung wurde von der Regierungsmehrheit geändert.

Abschließend stellt der Antragssteller fest, dass die Verfassungsänderungen verfassungskonform sind. Die Regierungsmehrheit hat eine „verfassungsachtende Verfassungsdurchbrechung“ parlamentarisch durchgesetzt. (Carl Schmitt, „Verfassungslehre“, S. 100,10. Auflage, Berlin, 2010.)

Der Rumänische Aufstand vom 13. Januar 2012 setzt sich politisch in der Konterrevolution der Freiheit vom 3. – 6. Juli 2012 fort. Gott stehe uns bei!

Leserwiderspruch zum FAZ-Artikel „Streit über Vertretung Rumäniens bei EU-Gipfel eskaliert“ vom 28. Juni 2012, von Karl-Peter Schwarz

„Die Wahrheit hat weder Waffen nötig, um sich zu verteidigen, noch Gewalttätigkeit, um die Menschen zu zwingen, an sie zu glauben. Sie hat nur zu erscheinen, und sobald ihr Licht die Wolken, die sie verbergen, verscheucht hat, ist ihr Sieg gesichert.“, Friedrich der Große

Leserwiderspruch zum FAZ-Artikel „Streit über Vertretung Rumäniens bei EU-Gipfel eskaliert“ vom 28. Juni 2012, von Karl-Peter Schwarz

Der Artikel enthält, wie immer beim FAZ-Südosteuropakorrespondenten, eine Reihe von sachlichen Fehlern und Falschinformationen.

Karl-Peter Schwarz behauptet, dass „zum ersten Mal seit dem Sturz des Diktators Nicolae Ceausescu 1989 sich ein rumänischer Ministerpräsident nicht an einem Spruch des Verfassungsgerichts“ hält. Diese Behauptung ist inhaltlich falsch. Der Spruch des Verfassungsurteils ist rechtlich mehr als fraglich. Das Verfassungsgericht darf nicht die Verfassung ändern. Die rumänische Verfassung vom 2003, sanktioniert durch das Verfassungsreferendum vom 12.-13. Oktober 2003, kennt das Amt des Staatsoberhauptes nicht. Laut Art. 80 Abs. 1, Satz 1 vertritt der rumänische Staatspräsident den Staat auf internationalen Konferenzen. Mehr sagt die Verfassung nicht. Eine politische Vertretung auf einer internationalen Konferenz oder Tagung bedarf einer vorherigen Abstimmung mit dem Premier erfolgen. Der rumänische Premier muss wiederum mit einem parlamentarischen Mandat ausgestattet werden. Die verfassungsrechtliche Legitimation der außenpolitischen Vertretung auf dem internationalen Parkett basiert nur nach einer parlamentarischen Abstimmung. Das Parlament hat der rumänischen Regierung der Nationalen Einheit, gebildet aus Sozialdemokraten und Nationalliberalen, ein entsprechendes Mandat erteilt. Der Spruch des Verfassungsgerichts war auch nicht rechtsgültig, da dieser nicht in Kraft getreten war.

Karl-Peter Schwarz behauptet, dass „dies sei das erste Mal seit 1990, dass sich ein rumänischer Ministerpräsident sich Befugnisse des Präsidenten anmaße“. Diese Behauptung ist inhaltlich falsch. Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts war die verfassungsmäßige Ordnung und die Gewaltenteilung zwischen den einzelnen Institutionen außer Kraft gesetzt worden. Der rumänische Ministerpräsident musste Kraft seines Amtes das Votum des Parlamentes befolgen und in Brüssel teilnehmen. Das Recht auf Wiederherstellung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beruft sich historisch auf die germanische Lehre des Widerstandes gegenüber einer Pflichtverletzung eines Herrn gegenüber einem Beherrschten. In diesem Fall musste Ministerpräsident Ponta das „Recht realpolitischer Kräfte“ gegenüber „tyrannus quod exercitium“ (Klaus Stern, „Staatsrecht“, Band 1, 2. Auflage, München, 1984) durchsetzen. Es gilt der Grundsatz „Macht gegen Unrecht“. Jellinek sieht in diesen Grundsatz ein „erhöhtes formelles verfassungsgeltendes Gesetz“, welches die Entscheidung des Verfassungsgerichts außer Kraft setzt (Jellinek, „Allgemeine Staatslehre“, S. 534).

In der rumänischen Geschichte gab es bereits mehrere Fälle, wo die Regierung und die parlamentarische Mehrheit Tyrannen und Diktatoren gestürzt haben. 1866 haben Nationalliberale und Konservative den autoritären Fürsten Cuza gestürzt. Cuza regierte zwischen 1859-66 wie ein byzantinischer Despot; er schaffte den Senat als parlamentarische Kammer ab, enteignete reiche Landgrundbesitzer und verteilte das Land an Freunde und Verwandte. 1866 musste Cuza abdanken und die Nationalliberalen entschieden sich für die Einführung der parlamentarischen Monarchie unter der Führung des jungen preußischen Offiziers Karl von Hohenzollern. Die Einführung der parlamentarischen Monarchie kann als historischer Glücksfall angesehen werden. Unter der Herrschaft des Karl I. wurde Rumänien von Grund auf modernisiert. Erst durch die Aufteilung der hegemonialen Interessensphären in Folge der Jalta Konferenz und der Zuteilung Rumäniens der sowjetischen Machtsphäre, wurde die erste Modernisierung Rumänien beendet.

Karl-Peter Schwarz behauptet, dass „Rumänien eine semi-präsidentielle Republik sei“. Diese Behauptung ist inhaltlich falsch. Der FAZ-Südosteuropakorrespondent möge die Intelligenz der Leserschaft dieser Tageszeitung nicht mehr beleidigen und die politikwissenschaftliche Fachliteratur bei Gelegenheit konsultieren. Eine parlamentarisch-präsidentielle Republik besitzt folgende Merkmale:

  1. Das Parlament kann die Regierung und den Ministerpräsidenten abberufen. Dies gilt auch für die rumänische Verfassung.
  2. Der Premierminister kann dem Parlament eine Vertrauensfrage stellen. Dies gilt ebenfalls für die rumänische Verfassung.
  3. Die Parlamentswahl und die Bestellung der Regierung sind miteinander verflochten. Das Volk wählt das Parlament und den Präsidenten. Dies gilt ebenfalls für die rumänische Verfassung.
  4. Die Regierungsspitze kann das Parlament auflösen. Dies gilt nur im Falle, wenn ein Ministerpräsident zwei Mal die Vertrauensabstimmung im Parlament verloren hat.

Im Schrifttum wird eine parlamentarisch-präsidentielle Republik nach dem Merkmal der „zweigleisigen Legitimationsschiene“ eingestuft. (Grafik und Text nach Steffen Kailiz, „Typologisierung von Regierungsformen“, S. 56ff, Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2010, Heft 1, 47-77). Somit ist Rumänien eine parlamentarisch-präsidentielle Republik.

Karl-Peter Schwarz behauptet „dass Rumänien zurück in die fünfziger Jahre zurückgekehrt“ sei. Diese Behauptung ist inhaltlich falsch. Rumänien befindet sich seit 2004 in einen fortschreitenden Fall der Entdemokratisierung und personalisierten Neobonapartismus. Das Schrifttum bewertet Rumänien als eine „defekte Demokratie“ (Wolfgang Merkel, „Systemtransformation“, 2. Auflage, Wiesbaden 2010). Seit Dezember 2004 durchlebt Rumänien das dunkelste Kapitel seiner modernen Geschichte. Ein Merkmal dieser Entdemokratisierung ist die Schaffung einer non-ideologischen Einheitspartei mittels der Zwangsvereinigung der National-Liberalen Partei mit der Demokratischen Partei. Die National-Liberale Partei PNL ist die älteste politische Partei der Europäischen Union. 1835 als Freimaurerloge und Revolutionszirkel rumänischer Studenten in Paris gegründet, entwickelte sich die PNL zur stärksten politischen Partei des rumänischen Bürgertums. Die PNL war von 1866 bis zur kommunistischen Machtübernahme 1947 durchweg an die Macht und stellte 35 national-liberale Ministerpräsidenten. Die PNL wurde 1948 verboten und die Parteiführer starben in den kommunistischen Anstalten in Sighet. Die Parteiarbeit wanderte in den Untergrund. Am 12. und 13. August jährt zum 60. Mal die Massenverhaftung von jungen national-liberalen Aktivisten. Die Verhafteten wurden in dürftig gebauten Holzbaracken im Open-Air-Gefägniss Ghencea eingesperrt. Das damalige Freiluftgefängnis Ghencea wurde später als Fussballstadion Ghencea umfunktioniert.

Karl Peter Schwarz behauptet „dass Rumänien sich in einer Verfassungskrise befindet“. Diese Behauptung ist inhaltlich falsch. Was wir zurzeit politisch in Rumänien erleben, sind die kausalen Etappen der parlamentarischen Restauration. Ernst Jünger meinte, dass „Revolutionen sich im Sternenhimmel ankündigen“ (Ernst Jünger, „An der Zeitmauer“). In der Nacht des 13. Januar 2012 überstrahlte Venus die Laufbahn des Jupiters. Am 13. Januar 2012 rebellierte der rumänische Souverän gegen sozialen Genozid, Machtmissbrauch und personalisierten Neobonapartismus. Infolge des rumänischen Volksaufstandes vom Januar 2012 trat die Regierung Boc zurück. Der innere Zerfall der Staatspartei PDL katalysierte die Ablösung der Regierung Ungureanu und am 7 Mai 2012, am Jahrestag der Kapitulation und zugleich der Tag der Befreiung vom Faschismus, kam es zur Einsetzung der Regierung der Nationalen Einheit bestehend aus Sozialdemokraten und Nationalliberale. Die Regierung Ponta wird mittlerweile auch von der parlamentarischen Fraktion der nationalen Minderheiten und der Nationalen Union für den Fortschritt Rumäniens UNPR. Ein Sprecher der UNPR erklärte vor kurzem, dass man sich „vom Satan losgesagt hatte“. Die Demokratische Union der Ungarn in Rumänien UDMR unterstützt punktuell die Regierung Ponta. Am 10. Juni erzielte die Sozial Liberale Union USL, die Wahlvereinigung aus Sozialdemokraten, Nationalliberalen und der Konservative Partei PC, bei den Kommunalwahlen ein triumphales Wahlergebnis. Landesweit erhielt USL 85% aller kommunalen Mandate.

Karl Peter Schwarz behauptet „dass die neue parlamentarische Mehrheit mit ihrer Wahlrechtsreform gescheitert sei“. Diese Behauptung ist inhaltlich falsch. Das Wahlgesetzt ist inhaltlich denkungsgleich mit der Gesetzesinitiative der Demokratisch-Liberale Partei. Die PDL unternahm 2010 den Versuch das Wahlgesetzt zu ändern. Der Versuch scheiterte am Widerstand der Demokratischen Union der Ungarn in Rumänien UDMR. Für die kommende Woche ist eine Sondersitzung des rumänischen Parlaments vorgesehen. Das Parlament soll ein neues Wahlgesetz verabschieden.

Einige Bemerkungen zum Statement von Joseph Daul. Sollte die Europäische Volkspartei weiter auf die neobonapartistische Karte setzen, könnte es sein, dass der Fraktionsvorsitzende der EVP-Fraktion im zukünftigen Europäischen Parlament eine starke dezimierte rumänische Vertretung in seiner Fraktion begrüßen wird. Laut Umfragen unterstützen 92% der rumänischen Wählerschaft die Allianz der Mitte USL. Wir sind das Volk!

Die Ablösung des Neobonapartismus und die parlamentarische Restauration werden auch bei der Bundestagswahl 2013 kollaterale Flurschäden erzielen. In der Bundesrepublik leben ca. eine Million Wahlberechtigte deutsch-rumänischer Abstammung, darunter sehr viele Spätaussiedler. Diese Wählerschaft wählt traditionell die Union. Da in der Vergangenheit Rumänien seitens CDU und CSU Politiker mehrfach öffentlich unberechtigterweise kritisiert wurde, haben die Deutschrumänen bei der Bundestagswahl 2009 mehrheitlich die FDP gewählt. Bei der Bundestagswahl 2013 könnten die Deutschrumänen sogar für eine haushohe Überraschung sorgen und beide Stimmen den Freien Demokraten geben. Zwischen der FDP und PNL bestehen seit 1990 traditionell sehr gute Beziehungen. Beide Parteien kooperieren erfolgreich auf europäischer und internationaler Ebene.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung wäre gut beraten zur traditionellen Linie des renommierten und militant katholischen Sudetendeutschen Johann Georg Reißmüller zurückzukehren. Noch ist kein Rumäne geboren, der Karl-Peter Schwarz jemals Glauben schenken würde. Denn “Geist kämpft gegen Geist, Leben gegen Leben, und aus der Kraft eines integren Wissens entsteht die Ordnung der menschlichen Dinge. Ab integro nascitur ordo” (Carl Schmitt – “Das Zeitalter der Neutralisierungen und Entpolitisierungen”, 1929)

 


Leserwiderspruch zum FAZ-Artikel „Gesetz gegen Verfassungsgericht“ vom 27. Juni 2012, von Karl-Peter Schwarz.

„Die Wahrheit hat weder Waffen nötig, um sich zu verteidigen, noch Gewalttätigkeit, um die Menschen zu zwingen, an sie zu glauben. Sie hat nur zu erscheinen, und sobald ihr Licht die
Wolken, die sie verbergen, verscheucht hat, ist ihr Sieg gesichert.“
, Friedrich der Große

Leserwiderspruch zum FAZ-Artikel „Gesetz gegen Verfassungsgericht“ vom 27. Juni 2012, von Karl-Peter Schwarz.

Der Artikel enthält, wie immer beim FAZ-Südosteuropakorrespondenten, eine Reihe von sachlichen Fehlern und Falschinformationen.

Karl-Peter Schwarz behauptet, dass das „rumänische Parlament ein Gesetz beschlossen hat, welches die Kompetenzen des Verfassungsgerichts erheblich einschränkt“. Diese Behauptung ist inhaltlich falsch. Laut Verfassung ist das Parlament die oberste Macht im Staate und als Verfassungsorgan souverän (Art. 61 Abs. 1). Die Geschäftsordnung des Parlamentes kann gemäß Art. 64 Abs. 1 nur vom Parlament selber geregelt werden. Gemäß Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 befindet sich die rumänische Verfassung im Einklang mit dem EU-Recht. Die gegenwärtige Verfassung ist von einem Verfassungsreferendum 2003 für gültig erklärt worden. Auch gemäß EU-Beitrittsvertrag befindet sich die rumänische Verfassung mit dem EU-Recht im Einklang.

Citeste la Dreapta!
Citeste AliantaDreptei

Karl-Peter Schwarz behauptet, dass das Gesetz mit den Stimmen der Sozialdemokraten und Nationalliberalen verabschiedet worden ist. Diese Behauptung ist inhaltlich falsch. Das Gesetz wurde von einer breiten und komplexen Mehrheit verabschiedet worden. Für die Souveränität des Parlaments als Verfassungsorgan stimmten Sozialdemokraten, Nationalliberalen, sämtliche Parlamentarier der ungarischen Minderheit, die gesamte Fraktion der Union für den Fortschritt Rumäniens UNPR, die Fraktion der Minderheiten, die Fraktion der parteinunabhängigen Parlamentarier und zehn Parlamentarier der oppositionellen Demokratisch-Liberalen Partei PDL. Anschließend erklärten die Parlamentarier, dass der 26. Juni als ein Sieg der parlamentarischen Demokratie anzusehen ist.

Karl-Peter Schwarz behauptet, dass die Regierung Ponta eine „politische Säuberung vornimmt“. Diese Behauptung ist inhaltlich falsch. Durch Missmanagement und Vetternwirtschaft und Veruntreuung von öffentlichen Geldern sind allein 2011 50 Milliarden Euro für sinnlose Projekte ausgegeben worden. In einem Gutachten des Finanzgerichtshofs moniert man, dass auf diese Weise der öffentliche Haushalt in unverantwortlicher Weise geplündert worden ist. So wurden moderne Flutlichtstadien in Dörfer gebaut worden, wo es keine Fussballklubs existieren; es wurden aufwendige Grünanlagen im Naturreservate verpflanzt worden, es wurden Autobahnen geplant, die nach Nirgendwo verlaufen, teuere Busse aus Deutschland importiert, die keinerlei Klimaanlage besitzen.

Betreffend der parlamentarischen Kontrolle des Rumänischen Kulturinstituts RKI, ist diese Maßnahme notwendig, damit die Förderung der Pornografie mittels öffentlich-rechtlichen Gelder ein Ende hat. Das RKI hat zwischen 2008 und 2011 mehrere umstrittene und fragwürdige Ausstellungen finanziert. Das Rumänische Kulturinstitut New York finanzierte die Comic-Ausstellung „NO SCHOOL“. Der sexuelle Akt wurde im Stil des nordamerikanischen Comic-Zeichner Robert Crumb dargestellt worden. Der Text besteht aus übelsten frauenfeindlichen und sexuell erniedrigenden Beschimpfungen. In der Bundesrepublik wurde im Rahmen der Ruhr Kultur Wochen die Ausstellung „Huldigung des Judas und der Kreuzfahrer“ ebenfalls finanziert. Hauptinhalt der Vernissage war die Darstellung eines Enthaupteten, welcher an einem Kreuz angenagelt war. Der Enthauptete wurde in einem erregten Zustand dargestellt. Der Phallus sei erregiert, horizontal aufrecht und im Ejakulationszustand bildlich dargestellt worden. Weitere Bilder seien ebenfalls anstößig. Die Landkarte Rumäniens seien in Form einer Vagina dargelegt worden. Der Kulturbegriff des Rumänischen Kultur Instituts ist das rosarote blonde Nazi-Pony. 2008 fand in New York die Ausstellung „The Pony’s Life“ statt. Hauptinhalt ist ein rosarotes Plastikpony, welches ein Hakenkreuz eintatöwiert. Das blonde Nazipony ist zudem von einer Axt sodomisiert worden. Eine weitere umstrittene Veranstaltung war das „Securitate Sommer Camp 2008“. Auf der Veranstaltung, organisiert von der RKI Berlin, durften ehemalige Securitate Agenten ihre Sicht auf die Ereignisse nach 1989 darstellen. Bekannte deutschsprachige Exilliteraten wurden aber von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Leserwiderspruch zum FAZ-Artikel „Selbstmordversuch Nastases nach Gerichtsurteil“ vom 22. Juni 2012, von Karl-Peter Schwarz

„Die Wahrheit hat weder Waffen nötig, um sich zu verteidigen, noch Gewalttätigkeit, um die Menschen zu zwingen, an sie zu glauben. Sie hat nur zu erscheinen, und sobald ihr Licht die Wolken, die sie verbergen, verscheucht hat, ist ihr Sieg gesichert.“, Friedrich der Große

Leserwiderspruch zum FAZ-Artikel „Selbstmordversuch Nastases nach Gerichtsurteil“ vom 22. Juni 2012, von Karl-Peter Schwarz.

Der Artikel enthält, wie immer beim FAZ-Südosteuropakorrespondenten, eine Reihe von sachlichen Fehler und Falschinformationen.

Karl-Peter Schwarz behauptet, dass die Berufung gegen das „Unrechtsurrteil“ des Obersten Gerichtshofes „ausgeschlossen“ sei. Diese Behauptung ist falsch. Der Prozess wegen angeblicher Parteifinanzierung ist eine Justizfarce, welche an NS-Unrechtsurteile oder stalinistischen Säuberungsprozesse erinnert.

Dafür sprechen mehrere Tatsachen. Die beschlagnahmten Gelder stammten aus der Druckserie 2007-2008. Der Tatbestand der Parteienfinanzierung hat sich im Juni 2004 ereignet. Allein aus Verfahrensgründen hätte an diesem Punkt der Prozess eingestellt werden müssen. Die Antikorruptionsbehörde, eine Anstalt zur politischen Verfolgung von Gegner des autoritären Basescu-Regime, hat es geschafft, das Verfahren immer wieder zu eröffnen. Insgesamt wurden 2.000 Zeugen vorgeladen, obwohl die Preisvergabe im Kreis von 75 Bauunternehmern stattgefunden hatte. Die geschlossene Veranstaltung fand in einem Bukarester Luxushotel statt und wurde im Fernsehen übertragen. Von den vorgeladenen 2.000 Personen, befanden sich 1.100 Passanten, Hotelgäste und Hotelangestellte. Die Vorladung fand mit nachrichtendienstlichen Mittel statt. Dies ist ein weiterer Verfahrensfehler. Das Verfahren erstreckt sich mittlerweile über 8 Jahren. Allein das Berufungsverfahren hat 3 Jahre in Anspruch genommen. Beim Obersten Gerichtshof wurden mehrere Richtergarnituren ausgetauscht. Das Richterkollegium, welches am 20. Juni ihr historisches „Unrechtsurteil“ abgab, war lediglich von 4 Volljuristen besetzt. Die fünfte Person ist eine frühere Journalistin, welche eine Zweitausbildung als Richterin abschloss. Eine formelle Berufung ins Richterkollegium des Obersten Gerichtes fand nicht statt. Eine Anfechtungsklage über diesen Umstand soll am 5. Juli erfolgen.

Möglicherweise wird Adrian Nastase im Gefängniskrankenhaus die nächste Zeit verbringen. Sollte die Anfechtungsklage stattgegeben werden, muss das komplette Berufungsverfahren neuaufgerollt werden.

Möglich wäre auch eine vorzeitige Begnadigung. Das Parlament kann im Anschluss der erfolgreichen Anfechtung das Urteil aufheben und die Begnadigung aussprechen.

Unterdessen haben sich die politischen Fronten weiter verschärft. Wäre Adrian Nastase in Folge seines Suizidversuches verstorben, hätten seine Anhänger und eine kritische Masse von Hungrigen, Enttäuschten, Armen und Wutbürger möglicherweise das Präsidentenpalast Cotroceni gestürmt und Bukarest wäre Schauplatz eines spontanen Volksaufstandes gewesen.

Die Sozial-Liberale Union USL, Rumäniens vereinigtes anti-totalitäres Parteienbündnis, wird das Amtenthebungsverfahren gegen den autoritären Staatspräsidenten einleiten. Rumänien hat sich seit 2004 institutionell entdemokratisiert und gleicht eher einer lateinamerikanischen Bananenrepublik als einem europäischen Staat. Historisches Vorbild für das Amtsenthebungsverfahren ist die englische Glorious Revolution von 1688, wo das englische Parlament den autoritären König Jakob II. gestürzt hat. Seit dieser Zeit hat sich die britische parlamentarische Monarchie als ein stabiles politisches System herauskristallisiert.

Die USL verfügt zurzeit über 225 Parlamentarier. Ihr fehlen noch lediglich vier Stimmen aus den Reihen nationaler Minderheiten und parteilosen Volksvertreter, um die Amtsenthebung durchzusetzen. Eine parlamentarische Mehrheit gilt als sicher.

Im Falle einer parlamentarischen Amtsenthebung würde Senatspräsident Vasile Blaga das Amt des Staatspräsidenten bis auf weiteres ausführen. Die Volksabstimmung würde dann 29 Tage nach der Amtsenthebung stattfinden. Die Entscheidung für die Amtsenthebung seitens des Souveräns gilt als sicher. Folglich würden vorzeitige Präsidentschaftswahlen stattfinden. Die erste Runde der Präsidentschaftswahl würde dann mit den Parlamentswahlen stattfinden. Parlamentswahlen sind für den 2. Dezember vorgesehen.

Als Favorit für das höchste Amt gilt Crin Antonescu, Parteivorsitzender der National-Liberalen und zugleich Co-Vorsitzender der Sozial-Liberalen Union USL. Bei den Parlamentswahlen würde die USL eine überlegende Zweidrittelmehrheit einfahren.

Vasile Blaga scheint sich seiner zukünftigen Rolle als Oppositionsführer und zugleich Interrimspräsident vorbereitet zu haben. Am 30. Juni wird ein Sonderparteitag der oppositionellen Liberal-Demokratischen Partei PDL Blaga als neuer Parteivorsitzender wählen. Der zukünftige starke Mann der PDL wird versuchen, aus der nahenden und absehbaren Wahlniederlage sich in eine strategische Position zu positionieren.

Die parlamentarische und außerparlamentarische Opposition wird aber bunter. Der ehemalige Ministerpräsident Ungureanu hat sich unterdessen bereit erklärt für einen Parlamentssitz zu kandidieren. Ungureanu wird am kommenden Wochenende die „Mitte-Rechts Initiative“ gründen, eine Bürgervereinigung, welche konservative Nichtwähler ansprechen und anbinden will. Jüngere Anhänger der PDL werden am Samstag, den 23. Juni, die konservative „Neue Republik Partei“. Initiator und möglicher Parteichef der NPR ist der neurechte Intellektuelle Mihai Neamtu.

Das Superwahljahr 2012 ist eröffnet. Einer Umfrage zufolge haben sich 80% der Wähler für eine Partei entschieden. Folglich werden die Nichtwähler und Unentschlossenen umworben.